Der Einwohner meldet sich und stellt die Frage, ob die Stadtverwaltung sich die Zusammenlegung eines Inklusionsgremiums und dem Gremium der Seniorenvertretung gut überlegt habe. Weiterführend stellt er die Frage, ob diese Zusammenführung rechtlich tragbar sei. Abschließend bittet er Herrn Stranz um seine persönliche Meinung zu der Zusammenlegung der Gremien und zur Gesetzesänderung des § 27 GO.

 

Frau Matser weist darauf hin, dass die Beantwortung der Frage unter TOP 4 durch den Vortrag von Herrn Dahms erfolge. Sofern nach dem Vortrag noch offene Fragen bestünden könne er sich gerne erneut bei der Einwohnerfragestunde unter TOP 8 melden.

 

Herr Stranz teilt mit, dass bei einer Mitgliederversammlung der Landesseniorenvertretung seitens eines Mitgliedes der Antrag gestellt worden sei, dass die Landesseniorenvertretung sich dafür einsetzen solle, bei der Landesregierung eine Gesetzesänderung zu bewirken, sodass aus dem § 27 GO anstelle der bisherigen ”Kann”-Bestimmung eine verpflichtende ”Muss”-Bestimmung werde. Herr Stranz berichtet weiter, dass die Landesseniorenvertretung hier im ersten Schritt bei der Landesregierung vorstellig geworden sei und angefragt habe, wie hier vorzugehen sei um eine solche Änderung zu bewirken. Seiner Meinung nach sei die Änderung auf eine ”Muss”-Bestimmung ein wichtiger und richtiger Schritt.

Auf die Anfrage zu seiner persönlichen Meinung über die vorgesehene Zusammenlegung nach TOP 4 teilt Herr Stranz mit, dass er in verschiedenen Kommunen bereits beide Konstellationen gesehen habe. Mal habe eine solche Zusammenlegung funktioniert und mal eben nicht. Persönlich sei er da kritisch und befürworte grundsätzlich getrennte Vertretungen für Belange der Inklusion und der Senioren. Allerdings gehe es hier um die Stadt Emmerich am Rhein. Welche Version hier vor Ort die bessere sei würde er Personen entscheiden lassen, welche die Situation und die Belange vor Ort besser kennen würden.