Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Richtlinien für die Seniorenvertretung der Stadt Emmerich am Rhein.

 


Der Beigeordnete Herr Dahms erklärt sich bereit einmal die neu erarbeitete Richtlinie zu erläutern und darzustellen, wie die Idee dieses neu kombinierten Gremiums entstanden sei. Ursprünglich wurden durch Präsenswahl am 02.07.2019, 17 Personen zu Mitgliedern der Seniorenvertretung gewählt. Aktuell bestünde die Seniorenvertretung, aufgrund überwiegend gesundheitlichen Gründen, lediglich noch aus 9 aktiven Mitgliedern von in der Richtlinie 11 vorgesehenen Mitgliedern. Dadurch bestünde die Gefahr in die Situation der handlungs- und beschlussunfähig zu geraten. Des Weiteren seien viele der Themen welche in der Seniorenvertretung besprochen würden, so beispielsweise die Einrichtung von Schwerbehindertenparkplätzen, die Parkplatzsituation in der Innenstadt, die Anbindung des Bürgerbusses an das Kasernengelände (Orthopädie und Sanitätshaus) und die Barrierefreiheit im Stadtgebiet, ebenso Themen mit denen sich eine mögliche Inklusionsvertretung auseinandersetzen würde. Daraus sei die Idee entstanden die Erweiterung der aktuell bestehenden Seniorenvertretung in eine Senioren- und Inklusionsvertretung anzustreben. Dadurch würden mehrere Vorteile entstehen. So würde die Zahl der potentiellen Kandidaten wachsen, ein aufwendiges Wahlsystem entfallen, verschiedene Blickwinkel und Erfahrungen der Mitglieder könnten zu neuen Lösungsansetzen führen und die Bedeutung der Themen treffe eine größere Bevölkerungsgruppe. Darüber hinaus würde die Einbindung und Mitwirkung an politischen Entscheidungen verstärkt, da vorgesehen sei, jeweils einen Vertreter der Senioren- und Inklusionsvertretung als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Stadtentwicklung und den Sozialausschuss zu entsenden.

 

Frau Offergeld begrüßt die Überlegung der neuen zusammengelegten Vertretung. Sie sei der Meinung, hier könne eine Bereicherung durch den neuen Blickwinkel der Inklusionsvertretung stattfinden. Sowohl für die Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich der Senioren als auch im Bereich der Inklusion. Besonders schätze Sie ebenfalls, dass eine direkte Einbindung in die genannten Ausschüsse stattfinde.

 

Frau Matser äußert Bedenken zur geplanten Zusammenlegung dieser beiden Vertretungen. Sie sei der Meinung, dass diese Gremien getrennt besser arbeiten können. Denn auch wenn es sich um getrennte Gremien handeln würde, könne dort eine intensive Zusammenarbeit stattfinden. Beispielsweise durch regelmäßige Treffen oder gegenseitige Teilnahme an den Sitzungen. Bei einer Zusammenführung habe Sie die Befürchtung, dass überwiegend Themen der Inklusion behandelt werden könnten und die Belange der Senioren nicht mehr überwiegen würden.

 

Herr Bürgermeister Hinze entgegnet den Sorgen von Frau Matser, dass die Themen über die Tagesordnung gesteuert würden. Entsprechende Themenvorschläge können von jedem Mitglied des Gremiums vorgetragen werden. Somit bräuchte man sich keine Sorgen machen, dass ausschließlich Themen der Inklusion besprochen würden. Er teilt mit, dass er die Zusammenlegung als Chance sehe die Arbeitskraft der ehrenamtlich Tätigen dieser beiden Gremien zu bündeln. Andernfalls hätte man erneut das Problem genug ehrenamtliche Personen zu finden, die bereit sind die Aufgaben dieser beiden Vertretungen wahrzunehmen. Er ist der Meinung man solle dieser Idee eine Chance geben. Wenn die Zukunft zeigen würde, dass die Kombination aus Senioren- und Inklusionsvertretung nicht zielführend sei, spräche nichts dagegen diese Gremien zukünftig wieder zu trennen.

 

Aufgrund mehrerer Fragen in Hinblick auf die geplante Zusammensetzung von 3 Mitgliedern für den Inklusionsbereich und 8 Mitgliedern für die Seniorenarbeit teilt der Beigeordnete Herr Dahms mit, dass man keine „Kampfabstimmungen“ innerhalb des Gremiums erwarte, da gemeinsam an den Themen gearbeitet würde. Hier sei lediglich der Überlegung Rechnung getragen worden, dass es schon eine aktive Seniorenvertretung gäbe, aber für den Bereich Inklusion bisher noch keine Ehrenamtler akquiriert wurden.

Auf die Frage hin, wieso in der neuen Richtlinie der Seniorenvertretung lediglich 2 Sitzungen pro Jahr als Mindestmaß vorgesehen seien, teilt der Beigeordnete Herr Dahms mit, dass diese Regelung analog dem Integrationsrat übernommen worden sei. Es handele sich lediglich um die Mindestanzahl der im Jahr stattfindenden Sitzungen. Eine höhere Sitzungszahl sei bei Bedarf problemlos möglich.

 

Frau Matser lässt über die Anpassung der Richtlinie der Seniorenvertretung der Stadt Emmerich am Rhein abstimmen.

 

[Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.]