Betriebsleiter Vervoorst berichtet vom Austausch in der interfraktionellen Arbeitsgruppe ”Friedhof” zur Neufassung der Friedhofssatzung sowie zur Schließung und Entwicklung des ”Neuen Friedhofs/Hansastraße”.

 

Der Text zur satzungsmäßigen Regelung des letztgenannten Themas soll lauten:

 

“§ 4a Sonderregelung für den Friedhofsteil ’Neuer Friedhof Hansastraße’

 

(1)    Auf dem Friedhof Friedensstraße/Mühlenweg und Erweiterungsgelände Hansastraße ist auf dem Friedhofsteil ‚Neuer Friedhof Hansastraße‘ ein Erwerb neuer Nutzungsrechte nicht möglich. Die bestehenden Nutzungsrechte bleiben unbe-rührt, wobei sie auf die Dauer der Ruhezeit verlängert werden können.

 

(2)    Nach Ablauf der bestehenden Nutzungsrechte können sie für den bisherigen Nutzungsberechtigten, dessen Ehepartner oder Lebenspartner, Geschwister oder Verwandte 1. Grades wiedererworben werden, wobei Bestattungen und Beiset-zungen nur bis zum 31. Dezember 2027 erfolgen.

 

(3)    Ab dem 01. Januar 2028 sind Bestattungen und Beisetzungen nicht mehr zulässig.”

 

Die Satzung solle zum 1. Januar 2024 nebst Ergänzungen neu gefasst werden.

 

Vorsitzende Bongers schlägt vor, dies in der Arbeitsgruppe abschließend zu besprechen und für die November-Sitzung einen Beschlussvorschlag zu erarbeiten.