Frau Grieger von der ’Initiative Barrierefrei’ meldet sich zu Wort. Sie teilt mit, dass sie zum Thema Inklusions- bzw. Behindertenbeauftragten etwas sagen möchte, da die Stadt Emmerich am Rhein in NRW eine der letzten Städte sei, in der es noch keinen Behindertenbeauftragten gäbe. Sie merkt an, dass nun die Seniorenvertretung sich auch mit Inklusion beschäftige, dabei allerdings Bedenken habe, da ein Ungleichgewicht entstehen könne. Ein Senior, der eine Behinderung nicht habe, könne nicht beurteilen, welche Herausforderungen dann bestünden. Als Beispiel führt sie Absenkungen von Bordsteinen an und weist auf verschiedene Erkrankungen hin bei denen diese Absenkung dennoch zu einem Problem werden kann. Gleichzeitig bietet sie ihren eigenen Rollstuhl zur Nutzung im Stadtgebiet an, um Erfahrungen zu machen, welchen Herausforderungen sich ein Rollstuhlfahrer stellen muss.

Sie regt an als Schnittstelle doch einen Behindertenbeauftragten einzustellen, der direkt vieles zusammenführen könne. Als ein Beispiel führt sie an, dass dieser Beauftragte sich auch um die Sportstätten kümmern könne. Ihrer Meinung nach, möchte man zwar Dinge verändern, aber die Ansätze seien nicht die richtigen. Hier regt sie an sich mit dem Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben in Düsseldorf Kontakt aufzunehmen, da die Interessen einer Seniorenvertretung und einer Behindertenvertretung sich teilweise völlig unterscheiden.

 

Herr Dahms erläutert, dass es sich bei dem Gremium um ein Senioren- und Inklusionsgremium handele, das selbstverständlich auch die Interessen der Behinderten in Teilen im Rahmen der Inklusion umfasse.

Die Einstellung eines Behindertenbeauftragten sei Teil der Beschlussvorlage gewesen und müsse seitens der Verwaltung noch geprüft werden. Insbesondere da ab 2024 im SGB VIII verpflichtend die Installation eines Verfahrenslotsen als Koordinator für Antragstellende sei, Aufgabe dieses Lotsen sei es nicht zu beraten, sondern bei Fragen direkt auf die richtigen Anlaufstellen hinzuweisen. Dies sei eine rechtliche Verpflichtung. Aufgrund dessen sei es sinnvoll alle Aufgaben, die in dem Bereich Inklusion anfielen zu bündeln und im Rahmen der nächsten Haushaltsbesprechung im Stellenplan abzubilden. Der sei die Grundvoraussetzung um jemanden einstellen zu können. Die heutige beschlossene Zusammenarbeit im Senioren- und Inklusionsgremium schließe nicht eine spätere Einstellung eines Inklusionsbeauftragten nach Haushaltsberatungen aus. Eine Fremdvergabe dieser Aufgabe sei auch eine Option.