Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Abfrage in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund zu starten, ob die Vereine bereits im Bereich der Inklusion tätig sind und ob es entsprechende Gruppen gibt. Diese Gruppen dienen dazu, die Problemstellungen darzulegen.

 


Die Vorsitzende teilt mit, dass ein Antrag von Mitglied Mölder vorläge.

Der Beschlussvorschlag laute, der Sozialausschuss nehme die Beschlussvorlage zur Kenntnis und beauftrage die Verwaltung auch künftig bei Bedarf bzw. im Rahmen bei ohnehin durchzuführender Ersatzbauten die Frage der Barrierefreiheit zu berücksichtigen.

 

Mitglied Papendorf teilt mit, dass die BGE die Auffassung vertrete, dass bei so einer Beschlussfassung die Verwaltung und die Politik sich aus der Verantwortung ziehen würde. Die Verwaltung sei Verpächter und Eigentümer der Sportstätten und die Verantwortung bei den Vereinen bzw. beim Stadtsportbund zu sehen, sei zu kurz gedacht, insbesondere auch bei den Investitionen. Wenn man wirklich prüfen wolle, ob und wie Inklusion und Barrierefreiheit möglich sei, solle zunächst mit einer Bestandsaufnahme begonnen werden. Parallel dazu gäbe es schon die Spielplatzkommission, ähnlich könne dies auch gestaltet werden. Diese Kommission könne die Spielstätten auf Inklusions- und Barrierefreiheit überprüfen, dann gäbe es eine klare Bestandsliste und die finanziellen Mittel könne man dann im jeweiligen Doppelhaushalt berücksichtigen. Es zunächst alles so zu belassen und situativ zu reagieren hielte die BGE nicht für den richtigen Ansatz und bittet darum wie dargestellt den Ansatz zu verfolgen. Er bittet dies als eigenständigen Antrag zu sehen.

 

Mitglied Mölder erläutert, dass man mit der bisherigen Vorgehensweise der Verwaltung im Hinblick auf die Sportstätten sehr zufrieden gewesen sei. Die Auslastung der Sportstätten aber auch bei Anforderungen von Sportlern bei besonderem Bedarf wurden erfüllt. Es gäbe keine Wunschliste des Stadtsportbundes dem diese Aufgabe übertragen worden sei, dass nachgesteuert werden müsse. Die Signale der Verwaltung seien ja so, dass bei zukünftiger Betrachtung von Sportstätten dieses Thema aufgegriffen würde. Er würde bei dem ursprünglichen Beschlussvorschlag bleiben wollen, um zu vermeiden die Stadtverwaltung mit einer Kommission zu beauftragen, obwohl keine Bedarfe formuliert seien und der Stadtsportbund diese bei Bedarf ziemlich deutlich formulieren würde, sollten diese vorhanden sein.

 

Mitglied Kukulies halte den Vorschlag der BGE schon für sinnvoll, da es sicher in dem einen oder anderen Verein keine Behinderten gäbe, sodass hier bisher keine Maßnahmen erforderlich gewesen seien. Es könne aber auch durchaus sein, dass Gäste mit Behinderungen Sportstätten besuchen würden und er halte den Vorschlag der BGE deshalb durchaus für gut, sodass er eine Überprüfung vielleicht auch in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund stattfinden zu lassen gutheißen würde.

Der Bedarf einer Maßnahme würde ja erst dann auffallen, wenn diese Maßnahme benötigt würde und dann werde es verhältnismäßig lange dauern, bis die Maßnahme umgesetzt sei.

 

Herr Papendorf ergänzt, dass es sich vor allem um präventive Maßnahmen handeln solle, da der Pächter auch erst reagiere, wenn der Bedarf bereits bestünde. Es sei ja auch nicht unbedingt notwendig ein komplettes Gremium einzurichten, sondern einmal im Jahr wie bei der Spielplatzkommission eine Begehung durchzuführen.

 

Mitglied Jansen sagt, dass die Bürokratie nicht noch weiter aufgebaut werden solle, eine Überprüfung würde zudem ein Mehr an Arbeit bedeuten, insbesondere da bei einer Überprüfung ja auch Sportstätten überprüft würden, bei denen man bereits im Vorfeld wüsste, das ggfs. dieser Sport gar nicht für Behinderte geeignet sei. Er vertrete die Meinung pragmatisch an die Sache heranzugehen und zunächst eine Abfrage in Form eines Anschreibens über den Stadtsport stattfinden zu lassen mit der Frage, wie der jeweilige Verein sich in Inklusion einbringe und wo große Bedarfe diesbezüglich bestünden. Dann könne man sich zunächst auf diese Vereine und Sportstätten konzentrieren, die es beträfe und der hohe Verwaltungsaufwand einer Überprüfung würde erheblich reduziert werden. Dies würde er gerne als Beschlussvorschlag vorbringen.

 

Mitglied Papendorf teilt mit, dass die BGE entsprechend ihren Beschlussvorschlag zurückziehen wolle und den Vorschlag der CDU unterstütze.

 

Mitglied Jansen bittet die Verwaltung eine Abfrage in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund zu starten, ob die Vereine schon im Bereich Inklusion tätig seien und es entsprechende Gruppen gäbe. Diese Gruppen könnten dann die Problemstellungen darlegen.

Herr Dahms erläutert, dass dies einer näheren rechtlichen Prüfung der Verträge mit dem Stadtsportbund bedürfe. Die Verwaltung stelle dem Stadtsportbund die entsprechenden Mittel zur Verfügung und der Stadtsportbund entscheide über den Einsatz der Mittel. Würde man nun, wie bei der vorgenannten Abfrage, für eine Maßnahme zum Entschluss gelangen, dass eine Investition von 10.000 € erforderlich sei, könne man dieses Geld zwar dem Stadtsportbund zur Verfügung stellen, allerdings hätte dieser nicht die Verpflichtung das Geld auch an der festgestellten Stelle einzusetzen. Dies wolle er zu bedenken geben. Hier würde es zunächst einen genaueren Blick in die Verträge mit dem Stadtsportbund bedürfen. Insgesamt begrüße er den Vorschlag.

 

Mitglied Jansen betont, dass ihm nicht an kleinteiligen Diskussionen läge. Er sei der Auffassung man müsse für die Zukunft in Menschen investieren.

 

Die Vorsitzende teilt mit, dass die SPD den Antrag nach Beschlussvorschlag zurückgezogen habe. Demzufolge würde sie den Antrag, den Mitglied Jansen formuliert habe zur Abstimmung stellen.