Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wurde in der vorletzten Sitzung des Sozialausschusses mit der Prüfung, ob die Stelle einer/eines Behindertenbeauftragten grundsätzlich erforderlich ist, beauftragt.

In diese Prüfung wird nunmehr die Frage der Schaffung der Stelle eines Inklusionsbeauftragten einbezogen.

Das durch die Verwaltung erarbeitete Ergebnis wird nach erfolgter Vorberatung, unter Berücksichtigung der abgestimmten Änderungen im Sozialausschuss dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Des Weiteren beschließt der Rat die in der Anlage 1 beigefügte Neufassung der Richtlinien für die Seniorenvertretung der Stadt Emmerich am Rhein mit folgenden noch einzuarbeitenden Änderungen:

 

  1. Das Gremium soll paritätisch mit jeweils fünf und fünf  Mitgliedern bzw. Ersatzmitgliedern statt 11 nur 10 betragen und gleichmäßig auf die Bereiche Seniorenarbeit und Inklusionsarbeit aufgeteilt werden.

 

  1. Nach den ersten zwei Jahren soll eine Evaluation der Gremienarbeit stattfinden.

 

  1. Das Ziel des Gremiums ist es in den zwei Jahren ein Handlungskonzepts Inklusion zu erarbeiten.

 


Mitglied Klösters teilt mit, dass die SPD-Fraktion dem Tagesordnungspunkt 5 wie in der Beschlussvorlage dargestellt zustimme.

Zum Punkt 6 gebe es allerdings kleine Änderungsvorschläge. Zum einen sehe man eher eine paritätische Besetzung, hier wäre der Vorschlag einer fünf zu fünf Besetzung, ein weiterer Vorschlag wäre eine Evaluierung in zwei Jahren, um festzustellen, ob seitens der Politik eine weitere Unterstützung bei Problemen notwendig sei. Als dritter Punkt wolle man vorschlagen ein Ziel zu benennen, dass nach der Evaluierung ein Inklusionskonzept erstellt werden solle.

 

Die Vorsitzende fasst zusammen, dass die SPD-Fraktion den Antrag zu Punkt 6 stellt, folgende Änderungen vorzunehmen:

 

-       Das Gremium soll paritätisch mit jeweils fünf und fünf Mitgliedern bzw. Ersatzmitgliedern verteilt auf die Bereiche Senioren- und Inklusionsarbeit besetzt werden.

-       Nach den ersten zwei Jahren soll eine Evaluierung der Gremienarbeit stattfinden

-       als Ziel des Gremiums soll in zwei Jahren ein Handlungskonzept Inklusion durch das Gremium erarbeitet werden

 

Aufgrund des Antrages von Mitglied Papendorf und der Zustimmung durch die Mitglieder des Sozialausschusses wird über beide Tagesordnungspunkte zusammen abgestimmt.