Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein verweist die Vorlage an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses 2019 gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW). Der Ausschuss hat sich gemäß § 59 Abs. 3 Satz 2 GO NRW zur Durchführung dieser Aufgaben der Örtlichen Rechnungsprüfung zu bedienen.

 


Herr Stadtkämmerer Kehren teilt mit, dass die Jahresabschlüsse zwischenzeitlich formal erstellt werden konnten. Der Jahresabschluss 2019 habe mit einem Jahresüberschuss in Höhe von ca. 11,5 Mio. Euro abgeschlossen. Geplant habe die Verwaltung hier mit einem Fehlbetrag von 1,6 Mio. Euro.

Der Jahresabschluss 2020 habe ebenfalls mit einem Jahresüberschuss abschließen können und betrug im Jahr 2020 5,1 Mio. Euro. Geplant habe die Verwaltung hier mit einem Fehlbetrag in Höhe von 4 Mio. Euro.

Gründe für die Jahresüberschüsse seien u.a. die Verbesserung in Bezug auf die Gewerbesteuer und des Instandhaltungsaufwandes in den Jahren 2019 und 2020 gewesen.

Sofern im kommenden Schritt dann über die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 abgestimmt werde, können die Jahresüberschüsse der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Diese würde dann einen Wert von ca. 41 Mio. Euro aufweisen.

Zum Vergleich führt Herr Stadtkämmerer Kehren an, dass sich die Haushaltsplanjahre 2023-2026 auf einen Fehlbetrag von insgesamt 26,2 Mio. Euro summieren.