Sitzung: 29.08.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 17 1056/2023
Beschlussvorschlag
Zu 1)
I.
Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Zu
I.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass
der Anregung hinsichtlich einer fehlenden Erforderlichkeit der vorgesehenen
Maßnahme mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu I.2.1) Der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den
Anregungen zum Ausbau des Werrawegs anstelle der Hueskampstraße hinsichtlich
der Vorasphaltierung und der geringeren Ausbaukosten mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen ist.
Zu I.2.2) Der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den
Anregungen zum Ausbau des Werrawegs anstelle der Hueskampstraße hinsichtlich
der Nutzung des Bahnwegs mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen ist.
Zu I.2.3) Der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den
Anregungen zum Ausbau des Werrawegs anstelle der Hueskampstraße hinsichtlich
der Entlastung der Bürger vom Schwerlastverkehr mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen ist.
Zu I.2.4) Der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den
Anregungen zum Ausbau des Werrawegs anstelle der Hueskampstraße hinsichtlich
der geringeren Belastung durch Verkehrsemissionen mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen ist.
Zu I.2.5) Der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den
Anregungen zum Ausbau des Werrawegs anstelle der Hueskampstraße hinsichtlich
der Erreichbarkeit landwirtschaftlich genutzter Felder mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen ist.
Zu I.3) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zum
Flächenverlust landwirtschaftlicher Nutzfläche mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu I.4) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zu
den Ausbaukosten an der Hueskampstraße mit den Ausführungen der Verwaltung
entsprochen wurde.
Zu I.5) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur
Streckenführung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu I.6) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur
Nutzung einer Ausgleichsfläche an dem Teilstück Gemarkung Vrasselt, Flurstück
53, Flur 3 mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu I.7) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur
Erreichbarkeit und Nutzung der ansässigen Spedition mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II.1) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum
Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II.2) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum
Immissionsschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II.3) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung des
Ausbaus der Strecke Oberhausen Emmerich-Staatsgrenze mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II.4) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur
Zusendung der LBP und der Artenschutzberichte mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II.5) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur
Weiterleitung der Ausführungen der TWE an das Tiefbauamt mit den Ausführungen
der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II.6) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu den
Versorgungsanlagen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu II.7) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu den
Gasfernleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu II.8) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur
fehlenden Erforderlichkeit sowie dem Ausbau des Werrawegs anstelle der
Hueskampstraße mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu III. 1) Der Rat der Stadt Emmerich am
Rhein beschließt, dass die Anregungen zu der
Umlegung der Straße über den Werraweg mit den Ausführungen der Verwaltung
entsprochen wurde.
Zu III.1.1) Der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den
Anregungen zum Ausbau des Werrawegs anstelle der Hueskampstraße hinsichtlich
der Vorasphaltierung und der geringeren Ausbaukosten mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen ist.
Zu III.1.2) Der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den
Anregungen zum Ausbau des Werrawegs anstelle der Hueskampstraße hinsichtlich
der Nutzung des Bahnwegs mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen ist.
Zu III.1.3) Der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den
Anregungen zum Ausbau des Werrawegs anstelle der Hueskampstraße hinsichtlich
der Entlastung der Bürger vom Schwerlastverkehr mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen ist.
Zu III.1.4) Der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den
Anregungen zum Ausbau des Werrawegs anstelle der Hueskampstraße hinsichtlich
der geringeren Belastung durch Verkehrsemissionen mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen ist.
Zu III.1.5) Der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den
Anregungen zum Ausbau des Werrawegs anstelle der Hueskampstraße hinsichtlich
der Erreichbarkeit landwirtschaftlich genutzter Felder mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen ist.
I.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass
die Anregungen zum entstehenden Flächenverlust mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
IV.1) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zum Gewässerschutz mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu IV.2) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur
Erreichbarkeit der Gewässerunterhaltung mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
Zu
IV.3) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Deutschen Bahn AG
hinsichtlich des Immissionsschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung
entsprochen wurde.
Zu
IV.4) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zu den
Telekommunikationsleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen
wurde.
Zu
IV.5) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Freistellung der
Flurstücke von Bahnbetriebszwecken mit den Ausführungen der Verwaltung
entsprochen wurde.
Zu IV.6 Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Unteren
Naturschutzbehörde (bezüglich des Artenschutzes) des Kreises Kleve mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu IV.7 Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Unteren
Naturschutzbehörde (bezüglich des Naturschutzes) des Kreises Kleve mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu IV.8 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass
die Anregungen der Unteren Bodenschutz- und Abfallbehörde des Kreises Kleve mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu IV.9 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass
die Anregungen der Unteren Immissionsschutzbehörde mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
Zu
IV.10) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung bezüglich des Lärmschutzes
seitens des Landesbetriebs Straßenbau NRW mit den Ausführungen der Verwaltung
entsprochen wurde.
Zu IV.11) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass
die Anregung zu den Versorgungsanlagen mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
Zu IV.12) Der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregung zur Planauskunft der Versorgungsleitungen mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
Zu 2)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den
Entwurf des Bebauungsplans Nr. V 3/1 –Grüne Straße- gemäß § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung.
Mitglied Baars stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.