Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

I. Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

Zu I.1)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung hinsichtlich einer fehlenden Erforderlichkeit der vorgesehenen Maßnahme mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu I.2.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zum Ausbau des Werrawegs anstelle der Hueskampstraße hinsichtlich der Vorasphaltierung und der geringeren Ausbaukosten mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen ist.

 

Zu I.2.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zum Ausbau des Werrawegs anstelle der Hueskampstraße hinsichtlich der Nutzung des Bahnwegs mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen ist.

 

Zu I.2.3) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zum Ausbau des Werrawegs anstelle der Hueskampstraße hinsichtlich der Entlastung der Bürger vom Schwerlastverkehr mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen ist.

 

Zu I.2.4) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zum Ausbau des Werrawegs anstelle der Hueskampstraße hinsichtlich der geringeren Belastung durch Verkehrsemissionen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen ist.

 

Zu I.2.5) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zum Ausbau des Werrawegs anstelle der Hueskampstraße hinsichtlich der Erreichbarkeit landwirtschaftlich genutzter Felder mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen ist.

 

Zu I.3) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zum Flächenverlust landwirtschaftlicher Nutzfläche mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu I.4) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zu den Ausbaukosten an der Hueskampstraße mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu I.5) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Streckenführung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu I.6) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Nutzung einer Ausgleichsfläche an dem Teilstück Gemarkung Vrasselt, Flurstück 53, Flur 3 mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu I.7) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Erreichbarkeit und Nutzung der ansässigen Spedition mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Immissionsschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.3) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung des Ausbaus der Strecke Oberhausen Emmerich-Staatsgrenze mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.4) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Zusendung der LBP und der Artenschutzberichte mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.5) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Weiterleitung der Ausführungen der TWE an das Tiefbauamt mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.6) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu den Versorgungsanlagen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu II.7) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu den Gasfernleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu II.8) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur fehlenden Erforderlichkeit sowie dem Ausbau des Werrawegs anstelle der Hueskampstraße mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu III. 1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zu der Umlegung der Straße über den Werraweg mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu III.1.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zum Ausbau des Werrawegs anstelle der Hueskampstraße hinsichtlich der Vorasphaltierung und der geringeren Ausbaukosten mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen ist.

 

Zu III.1.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zum Ausbau des Werrawegs anstelle der Hueskampstraße hinsichtlich der Nutzung des Bahnwegs mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen ist.

 

Zu III.1.3) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zum Ausbau des Werrawegs anstelle der Hueskampstraße hinsichtlich der Entlastung der Bürger vom Schwerlastverkehr mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen ist.

 

Zu III.1.4) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zum Ausbau des Werrawegs anstelle der Hueskampstraße hinsichtlich der geringeren Belastung durch Verkehrsemissionen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen ist.

 

Zu III.1.5) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zum Ausbau des Werrawegs anstelle der Hueskampstraße hinsichtlich der Erreichbarkeit landwirtschaftlich genutzter Felder mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen ist.

 

I.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum entstehenden Flächenverlust mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zum Gewässerschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Erreichbarkeit der Gewässerunterhaltung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu IV.3) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Deutschen Bahn AG hinsichtlich des Immissionsschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.4) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zu den Telekommunikationsleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.5) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Freistellung der Flurstücke von Bahnbetriebszwecken mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.6 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde (bezüglich des Artenschutzes) des Kreises Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu IV.7 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde (bezüglich des Naturschutzes) des Kreises Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu IV.8 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Unteren Bodenschutz- und Abfallbehörde des Kreises Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu IV.9 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Unteren Immissionsschutzbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu IV.10) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung bezüglich des Lärmschutzes seitens des Landesbetriebs Straßenbau NRW mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.11) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu den Versorgungsanlagen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu IV.12) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Planauskunft der Versorgungsleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

Zu 2)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. V 3/1 –Grüne Straße- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

 


Mitglied Baars stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.