Herr Bartel teilt mit, dass die Bezirksregierung Düsseldorf demnächst die 18. Änderung des Regionalplans durchführen wird. Es geht dabei um die Änderung zur Festlegung der Windenergieanlagen. Ziel soll sein, flächenhaft darzustellen, wo Windenergie zugelassen werden soll. Die Stadt Emmerich am Rhein wurde frühzeitig angeschrieben mit der Bitte, entsprechende Hinweise zu geben, was u. a. im Rahmen der Umweltprüfung zu berücksichtigen ist. Nach dem heutigen Beschluss zur Erstellung des städtebaulichen Konzeptes von Windenergieanlagen würde die Stadt Emmerich am Rhein den Hinweis aufgeben, dass man das alte Verfahren weiterführen möchten und dementsprechend selbst Flächen ausweisen wollen.