Mitglied Hövelmann geht auf die Gehwegsituation Mühlenweg ein und lässt ein Bild an die Wand spielen. Sie wurde von einer Anwohnerin angesprochen, die gegenüber der neu gebauten Reihenhäuser wohnt und ihre Einfahrt Mühlenweg 52 nicht mehr nutzen kann. Der Gehweg vor den Reihenhäusern ist nicht entsprechend zu nutzen, da die Einfahrten für die Autos keine ausreichende Tiefe ausweisen. Hinzu kommt, dass ein Teilbereich dieser Gehwege gepflastert ist und der andere Teil nur mit Schotter aufgefüllt wurde. Der Mühlenweg auf dem alten Teil ist auf dem Gehweg noch normal zu nutzen, aber ab dem neuen Teil nicht mehr. Bürger müssen somit also von Straßenseite zur Straßenseite immer wieder wechseln. Dies kann sie nicht nachvollziehen.

Herr Bartel führt an, dass diese Planung so im Bebauungsplan vorgesehen ist. Im Zweifel könnte man auch sagen, dass es sich bei dem Bereich nicht um einen Gehweg handelt sondern um Fläche, die dem Vorgarten zugeschlagen wird. Der Mühlenweg wird somit nur auf der anderen Straßenseite durch einen Gehweg erschlossen. In der Planung wird verstärkt darauf geachtet, dass Kraftfahrzeuge komplett auf das Grundstück passen und auch ausreichend Platz im öffentlichen Raum ist; dass führt möglicherweise dazu, dass das Baugrundstück ein wenig kleiner wird. Der Verwaltung ist die Situation am Mühlenweg durchaus bekannt. Die rechtliche Anordnung kann sicherlich geprüft werden. Ansonsten ist die Ausführung im Bebauungsplan vom Ausschuss entsprechend beschlossen worden. Die Verwaltung sagt Prüfung zu.