Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

I. Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

Zu I.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Erreichbarkeit und Nutzung der ansässigen Spedition mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Immissionsschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.3) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung des Ausbaus der Strecke Oberhausen Emmerich-Staatsgrenze mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.4) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Zusendung der LBP und der Artenschutzberichte mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.5) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Weiterleitung der Ausführungen der TWE an das Tiefbauamt mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.6) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu den Versorgungsanlagen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu II.7) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu den Gasfernleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu II.8) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur fehlenden Erforderlichkeit sowie dem Ausbau des Werrawegs anstelle der Hueskampstraße mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu III) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt fest, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Inhalten abgegeben wurden.

 

Zu IV.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zum Gewässerschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Erreichbarkeit der Gewässerunterhaltung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu IV.3) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Deutschen Bahn AG hinsichtlich des Immissionsschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.4) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zu den Telekommunikationsleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.5) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Freistellung der Flurstücke von Bahnbetriebszwecken mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.6 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde (bezüglich des Artenschutzes) des Kreises Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu IV.7 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde (bezüglich des Naturschutzes) des Kreises Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu IV.8 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Unteren Bodenschutz- und Abfallbehörde des Kreises Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu IV.9 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Unteren Immissionsschutzbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu IV.10) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung bezüglich des Lärmschutzes seitens des Landesbetriebs Straßenbau NRW mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.11) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu den Versorgungsanlagen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu IV.12) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Planauskunft der Versorgungsleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

Zu 2)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den vorliegenden Entwurf der 86. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) als 86. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Emmerich am Rhein.

 


Mitglied Jansen berichtet als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung, dass dieser dem Beschlussvorschlag in seiner Sitzung am 29. August 2023 einstimmig folgen konnte und stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.

 

Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt werden nicht vorgetragen. Der stellvertretende Vorsitzende lässt über den Antrag von Mitglied Jansen abstimmen.