Sitzung: 19.09.2023 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 17 1055/2023
Beschlussvorschlag
Zu 1)
I.
Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Zu I.1) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur
Erreichbarkeit und Nutzung der ansässigen Spedition mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II.1) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum
Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II.2) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum
Immissionsschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II.3) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung des
Ausbaus der Strecke Oberhausen Emmerich-Staatsgrenze mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II.4) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur
Zusendung der LBP und der Artenschutzberichte mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II.5) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur
Weiterleitung der Ausführungen der TWE an das Tiefbauamt mit den Ausführungen
der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II.6) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu den
Versorgungsanlagen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu II.7) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu den
Gasfernleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu II.8) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur
fehlenden Erforderlichkeit sowie dem Ausbau des Werrawegs anstelle der
Hueskampstraße mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu
III) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt fest, dass
im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB keine
Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Inhalten abgegeben wurden.
Zu
IV.1) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen zum Gewässerschutz mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu IV.2) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur
Erreichbarkeit der Gewässerunterhaltung mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
Zu
IV.3) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Deutschen Bahn AG
hinsichtlich des Immissionsschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung
entsprochen wurde.
Zu
IV.4) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zu den
Telekommunikationsleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen
wurde.
Zu
IV.5) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Freistellung der
Flurstücke von Bahnbetriebszwecken mit den Ausführungen der Verwaltung
entsprochen wurde.
Zu IV.6 Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde
(bezüglich des Artenschutzes) des Kreises Kleve mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
Zu IV.7 Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Unteren
Naturschutzbehörde (bezüglich des Naturschutzes) des Kreises Kleve mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu IV.8 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass
die Anregungen der Unteren Bodenschutz- und Abfallbehörde des Kreises Kleve mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu IV.9 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass
die Anregungen der Unteren Immissionsschutzbehörde mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
Zu
IV.10) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung bezüglich des Lärmschutzes
seitens des Landesbetriebs Straßenbau NRW mit den Ausführungen der Verwaltung
entsprochen wurde.
Zu IV.11) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass
die Anregung zu den Versorgungsanlagen mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
Zu IV.12) Der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregung zur Planauskunft der Versorgungsleitungen mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
Zu 2)
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt den vorliegenden Entwurf der 86. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit Abs. 4
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634) als 86.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Emmerich am Rhein.
Da keine Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vorgetragen werden, lässt der stellvertretende Vorsitzende über den Beschlussvorschlag gemäß Vorlage abstimmen.