Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

1.       Der Betriebsausschuss beschließt, der Betriebsleitung für das Jahr 2022 gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW Entlastung zu erteilen.

 

 

2.       Der Rat beschließt

 

2.1.    den Jahresabschluss gemäß § 4 c EigVO NRW der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2022 festzustellen und

 

2.2.    den Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:

- Abführung eines Betrages in Höhe von 760.141,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein und Einstellung des verbleibenden Jahresüberschusses in Höhe von 48.898,82 € in die allgemeine Rücklage der KBE,

 

2.3.    den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.

 


Herr Engel erläutert den Jahresabschluss der Kommunalbetriebe Emmerich zum 31.12.2022 anhand einer Präsentation. Er erläutert wesentliche Punkte und gibt die Prüfungsfeststellungen bekannt.

Insgesamt sei das Betriebsergebnis stabil. Der Jahresüberschuss liege leicht unter dem Plan.

Das Geschäftsjahr schließe mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 809.000,00 € ab. Investiert worden seien 3,2 Mio. € überwiegend ins Kanalnetz und die Mitarbeiterzahl sei mit 60 Mitarbeitern/innen im Jahresdurchschnitt konstant geblieben.

Er führt weiterhin aus, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt habe und der Jahresabschluss somit handelsrechtskonform sei.

[Die Präsentation wird auf Wunsch von Mitglied Steffen Straver der Niederschrift als Anlage beigefügt.]

 

Mitglied Bartels fragt nach, warum sich die Position Personalkosten um mehr als 300.000,00 Euro erhöht habe.

Betriebsleiter Vervoorst erklärt, dass ein Grund für die Erhöhung der Personalkosten die tarifliche Steigerung der Entgelte sei. Ein anderer Grund sei, dass die Stelle des Betriebsleiters seit dem 01.04.2022 als volle Stelle geführt werde und nicht wie vorher zu einem 1/4. Er führt weiter aus, dass die Stelle nunmehr mit einem Beamten besetzt sei und daraus folgend Pensionsrückstellungen zu bedienen seien. Die sich jetzt ergebende Erhöhung in dieser Größenordnung sei ein einmaliger Effekt.

 

Mitglied Hövelmann hat eine Rückfrage zu der personellen Situation bei der KBE.

Betriebsleiter Vervoorst führt aus, dass derzeit zwei vakante Stellen nachzubesetzen seien; zum einen die der Kaufmännischen Leitung - vakant seit Februar 2023 - und zum anderen die des Buchhalters, der kurzfristig gekündigt habe. Die Bewerbungsverfahren seien im Gange. Für die Kaufmännische Leitung habe man aussichtsreiche Bewerber/innen und man hoffe, das Auswahlverfahren kurzfristig erfolgreich abschließen zu können. Die Bewerbungsfrist für die Stelle des Buchhalters/in laufe noch bis zum 06.10.2023.

 

Mitglied Bartels fragt nach, wie lange die EversheimStuible Treuhand GmbH die Prüfung bereits vornehme. Die Beantwortung der Frage wird auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verschoben.

Herr Engel äußert sich. Er habe persönlich die Prüfung zum ersten Mal entsprechend den berufsständischen Vorgaben einer internen Rotation vorgenommen. Es würden daher zur Unabhängigkeit keine Bedenken bestehen.