Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Begründung zu den Änderungen der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein 17.12.2014 zur Kenntnis und beschließt die als Anlage 1 gekennzeichnete 11. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 17.12.2014.

 


Betriebsleiter Vervoorst führt zur Sachdarstellung aus.

Die zur Beschlussfassung vorgelegte Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungsatzung sei Voraussetzung für die Bescheidung der im Jahr 2021 ruhend gestellten Widersprüche. Im Jahresabschluss 2021 sei eine entsprechende Rückstellung gebildet worden.

 

Mitglied Sigmund führt aus, dass man gewusst habe, dass möglicherweise Rückerstattungen erfolgen müssten. Man würde nicht umher kommen, die 11. Nachtragssatzung zu beschließen.