Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die 6. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 22.12.1997.

 


Herr Stadtkämmerer Kehren teilt rückblickend mit, dass die Vorlage bereits im Rechnungsprüfungsausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss beraten worden sei. Auch der Rat habe diese Vorlage bereits auf der Tagesordnung gehabt, sprach sich letztendlich allerdings für weiteren Beratungsbedarf aus.

Heute solle die Anpassung der Hundesteuersatzung schlussendlich beschlossen werde.

Zum aktuellen Sachstand der Hundebestandaufnahmen informiert Herr Stadtkämmerer Kehren, dass die Verwaltung hier zurzeit in der Vorbereitung sei, diese Dienstleistung auszuschreiben. Die Anzahl der führenden Dienstleister in diesem Bereich sei allerdings eher begrenzt.

Er prognostiziert, dass mit den Hundebestandsaufnahmen dann ca. Anfang des Jahres 2024 - parallel zur Erhöhung der Hundesteuer - begonnen werden könne.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Mitglied Krebber führt Herr Stadtkämmerer Kehren noch an, dass mit Beauftragung des Dienstleisters für die Hundebestandsaufnahmen noch zu klären sei, wie dieses Verfahren genau durchgeführt werden solle. Sicherlich liege es aber nicht im Interesse der Verwaltung, das Verfahren mit zweifelhaften Methoden durchführen zu lassen.

Was er sich - verglichen mit anderen Kommunen - vorstellen könne, ist das Verteilen entsprechender Wurfblätter, mit denen die Hundehalter/innen für die Anmeldung ihres Hundes/ihrer Hunde sensibilisiert werden sollen.

 

Mitglied Bartels erkundigt sich, ob die Auferlegung von (rückwirkenden) Strafzahlungen für nicht erfolgte Anmeldungen in Betracht gezogen würde. Es habe genügend Karenzzeit gegeben, in der auch einige Hundehalter/innen ihre Hunde angemeldet haben und im Interesse derer nun auch gehandelt werden sollte.

Herr Stadtkämmerer Kehren teilt mit, dass er sich vorstellen könne, diesen Zeitraum bis zur Beauftragung der Hundebestandsaufnahme auszuweiten. Auch sei vorstellbar, die Meldungen, welche über die Hundebestandsaufnahme eingehen, dahingehend zu prüfen, wie lange der Hund/die Hunde schon gehalten würden und dann auch Verstöße in Form von entsprechenden Bußgeldbescheiden oder Nachveranlagungen zu ahnden.

 

Mitglied Kaiser erkundigt sich, welche Ermäßigungen die Sozialhilfeempfänger bekommen würden. Ohne Ermäßigung sei der Steuersatz für Sozialhilfeempfänger deutlich zu hoch.

Mitglied Siebers teilt mit, dass die Möglichkeit für entsprechende Ermäßigungen durchaus bestünde.

Mitglied Schnake-Rupp verweist auf den § 4 der Nachtragssatzung; es bestehe auf Antrag die Möglichkeit einer Ermäßigung des Steuersatzes auf ¼ für einen Hund.

 

Mitglied Dr. Reintjes berichtet, dass sich vor allem in anderen Kommunen die Dienstleister im Bereich der Hundebestandsaufnahme bewährt haben, die nach einem gewissen Provisionsmodell arbeiten würden. Diese Anregung wolle er der Verwaltung mitgeben.

 

Mitglied Kukulies erachtet die Erhöhung des Steuersatzes auf 72 Euro für unverhältnismäßig und regt an, sich am in der Vorlage dargestellten kreisweiten Durchschnitt zu orientieren. Er werde dieser Anpassung dementsprechend nicht zustimmen.

 

Mitglied Krebber bringt seine Verwunderung über die Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt zum Ausdruck. Es sei bereits in diversen Ausschüssen über die Vorlage debattiert worden. Er stellt daher den Antrag gemäß Vorlage zu beschließen.

 

Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt werden nicht vorgetragen.

Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.