Sitzung: 17.10.2023 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 70 - 17 1115/2023
Beschlussvorschlag
1.
Der Betriebsausschuss beschließt, der Betriebsleitung für das Jahr 2022
gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW Entlastung zu erteilen.
2.
Der Rat beschließt
2.1.
den Jahresabschluss gemäß § 4 c EigVO NRW der Kommunalbetriebe Emmerich
am Rhein zum 31.12.2022 festzustellen und
2.2.
den Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:
- Abführung eines Betrages in Höhe von 760.141,00 € an die Stadt Emmerich
am Rhein und Einstellung des verbleibenden Jahresüberschusses in Höhe von
48.898,82 € in die allgemeine Rücklage der KBE,
2.3.
den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu
entlasten.
Über den Antrag von Mitglied Hövelmann, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.