Beschlussvorschlag

 

1.       Der Betriebsausschuss beschließt, der Betriebsleitung für das Jahr 2022 gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW Entlastung zu erteilen.

 

 

2.       Der Rat beschließt

 

2.1.    den Jahresabschluss gemäß § 4 c EigVO NRW der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2022 festzustellen und

 

2.2.    den Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:

- Abführung eines Betrages in Höhe von 760.141,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein und Einstellung des verbleibenden Jahresüberschusses in Höhe von 48.898,82 € in die allgemeine Rücklage der KBE,

 

2.3.    den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.

 


Über den Antrag von Mitglied Hövelmann, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.