Sitzung: 17.10.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Gegen die gem. § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegten Niederschriften werden keine Einwände erhoben. Sie werden vom Vorsitzenden sowie der Schriftführerin unterzeichnet.