Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den 3. Quartalsbericht 2023 über die Finanzlage der Stadt Emmerich am Rhein zur Kenntnis.

 


Herr Stadtkämmerer Kehren stellt den der Vorlage beigefügten 3. Finanzbericht 2023 vor.

 

Mitglied Papendorf fragt, wann die Stadt Emmerich am Rhein aus der vorläufigen Haushaltsführung herauskommen würde, wann mit dem Jahresabschlusses 2021 zu rechnen sei und ob es Überlegungen gebe, externe Hilfe für den Jahresabschluss hinzuzuziehen.

Herr Stadtkämmerer Kehren erklärt, dass die vorläufige Haushaltsführung enden würde, sobald die Haushaltssatzung bekannt gemacht werde, dafür sei aber die Aufstellung des Jahresabschluss 2021 die Voraussetzung. Er prognostiziert, diesen noch in diesem Jahr fertigzustellen; eine Verzögerung könne sich allerdings noch ergeben. Externe Kräfte hinzuziehen sehe er als nicht zielführend an, da diese durch die längere Einarbeitungszeit keine Hilfe darstellen würden.

 

Mitglied Sigmund erkundigt sich zu M14 des Haushaltskonsolidierungsplans. Im Bericht stehe, dass die Maßnahme betreffend der Schüler-Tablets sich als nicht umsetzbar herausgestellt habe.

Herr Stadtkämmerer Kehren führt dazu aus, dass dies an rechtlichen Hindernissen gelegen habe, die eine Beteiligung der Eltern verhindern würden.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

"Zu den Pflichten der Eltern nach § 41 Absatz 1 Schulgesetz gehört es, ihr Kind „angemessen“ auszustatten. Dies betrifft die notwendigen und zumutbaren Aufwendungen für Arbeitsmaterialien und Gegenstände, die für den regelmäßigen Unterricht benötigt werden und Teil der persönlichen Ausstattung des Kindes sind. Hierzu zählen insbesondere Schreib- und Zeichenpapier, Hefte, Schreib-, Zeichen- und Rechengeräte oder Sportkleidung. Auch der elterliche Eigenanteil im Rahmen der Lernmittelfreiheit nach § 96 Abs. 3 und 5 SchulG fällt unter die angemessene Ausstattung. Nach gegenwärtiger Rechtsauffassung unterliegen digitale Endgeräte derzeit nicht der Lernmittelfreiheit. Als Teil der verbindlichen persönlichen Ausstattung der Schülerinnen und Schüler werden die Kosten für digitale Endgeräte als zu hoch eingestuft, um den Eltern noch zugemutet werden zu können."

Vor diesem Hintergrund sind verpflichtende Vorgaben zur Beschaffung digitaler Endgeräte unzulässig. Ebenso darf die Beschaffung von digitalen Endgeräten nicht zur Voraussetzung für den Besuch einer Schule oder eines Bildungsgangs gemacht werden. Eine entsprechende Konsolidierung kann daher nicht ermöglicht werden.

 

Mitglied Krebber nimmt Bezug auf die auf Seite 5 des Berichtes angegebenen Sondereffekte des Ukraine-Krieges, die isoliert werden dürften. Er fragt, ob das Ergebnis im Umkehrschluss ohne Isolierung um 3,6 Mio. Euro schlechter wäre und wie lange diese Position isoliert werden dürfe.

Herr Stadtkämmerer Kehren bestätigt, dass das Ergebnis um 3,6 Millionen schlechter wäre, wenn nicht isoliert werden dürfte und die Isolierung würde mit Ablauf des Jahres 2023 enden.