Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Brandschutzbedarfsplan 2023 für die Stadt Emmerich am Rhein gemäß § 3 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in der in der Anlage zur Vorlage vorliegenden Fassung.

 

2. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung, einen Antrag nach § 10 Satz 3 BHKG auf Erteilung einer Ausnahme von der Verpflichtung zum Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu stellen.

 


Herr Bettray, Leiter der Freiwilligen Feuerwehr, stellt den Brandschutzbedarfsplan vor.

 

Der stellvertretende Vorsitzende eröffnet die Gelegenheit zur Fragestellung.

 

Mitglied Kukulies meldet sich zu Wort und nimmt Bezug auf die Präsentation des Brandbedarfsschutzplanes. Er bittet darum, seinen Wortbeitrag wörtlich im Protokoll abzubilden.

„Nicht nur Fragestellung, sondern auch Antragsstellung. Erstmal möchte ich mich bei Herrn Bettray und bei Frau Bartsch und allen Beteiligten an dem Brandschutzbedarfsplan oder Entwurf recht herzlich bedanken. Ich glaube, dass aus fachlicher Sicht, da seien mal keine Wünsche offengeblieben. Dennoch habe ich eine andere Betrachtungsweise als jetzt die Vorlage hergibt. Dass Herr Bettray und auch die Verwaltung angesichts des Kostendrucks, der da ist, und angesichts der hauptamtlichen Kräfte, die vor der Tür stehen könnten, eine bisschen andere Betrachtungsweise hat, liegt meiner Meinung nach auf der Hand. Hinzu kommt, dass Herr Bettray als Chef der Feuerwehr hier natürlich auch an die Leistungsfähigkeit seiner Feuerwehrleute glauben muss. Nichtsdestotrotz fehlt mir in dem Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes noch einige, sag ich mal Kleinigkeiten, die hätten aufgeführt werden können und meiner Meinung nach müssen. Hier fehlen zum Beispiel völlig die Gefahrenpotentiale der Schulen, die also nicht angesprochen worden. In den, bei den Brandsicherheitswachen, beziehungsweise bei den Brandschauen wurden sie aufgeführt, aber vorne in der Gefahrenpotentialbeschreibung fehlen mir eigentlich die Schulen. Ich habe es zwei-, dreimal gelesen, also da fehlt mir was. Elten fehlt mir als Schwimmbad, als Gefahrenpotential, weil immerhin wird da auch Chlor vorgehalten. Hinzu kommt, dass ich gerne auch noch die Schutzzielbeschreibung für die Wasserrettung hätte, auch des angedachten neuen Bootes. Wenn wir betrachten, dass wir also zu schützende Objekte haben, angefangen von der Bebauung und der Bevölkerung, sind wir - haben wir auch jede Menge Gefahrenlagen mit der Autobahn, vermehrt Gefahrguttransporte. Wir haben vermehrt Gefahrgutstransporte auch auf dem Rhein. Im Brandschutzbedarfsplan wird da von bis zu 30 % Gefahrgut gesprochen. Wie gesagt Bahn, Autobahn, der Rhein. Hier ist im Plan, im Entwurf, wie auch gerade Herr Bettray zum Besten gegeben hat, dass da eine adäquate Erreichung der Schutzziele gar nicht möglich ist, aufgrund der Entfernung. Das trifft genauso gut, und das ist jetzt für die Autobahn beschrieben worden, für die Gleisanlage und auch für die zukünftige Gleisanlage mit einem dritten Gleis. Da sind Forderungen an die Bahn gestellt worden, Aber, wenn wir jetzt schon personell, sag ich mal, an Grenzen kommen um die Autobahn zu beackern, dann wird auch in Zukunft, sag ich mal, die Sicherheit auf dem Gleis nicht gewährleistet sein. Da ist nicht nur Gefahrgut, da ist auch Personenverkehr und von daher zieh ich das so ein bisschen in Zweifel, dass die Wünsche da sind, dass das personell ausreichend ist da einzugreifen. Die personelle Lage ist ja, und das wurde auch über die Jahre schon beschrieben, sehr eng. Gewünscht ist laut Brandschutzbedarfsplan 217 Leute. Wir haben zurzeit 167 Leute, davon sind Atemschutzgeräteträger 108 Leute, aber tauglich sind nur 77 Leute. Warum das so sein könnte? Ja wir motivieren Leute, sag ich mal, zur Feuerwehr zu gehen, aber in den neusten Werbefilmen sehen wir auch den einen oder anderen der meiner Meinung nach die G26 allein optisch vielleicht nicht ganz bestehen kann. Das erklärt dann auch warum wir Personal haben, was aber dann nicht Atemwegs- oder Atemgeräte tauglich ist oder sein kann. Zu bemängeln ist auch, und hier hat die AfD einen Vorschlag gemacht, die Motivation der Leute. Die Aufwandsentschädigungen, die gezahlt werden und auch die Möglichkeiten die wir im Rahmen haben. Wir lesen im Brandschutzbedarfsplan es werden zwei Leute im Jahr - oder ist geplant - wünschenswert wäre auch mehr, aber ist geplant, dass wir zwei Leute für den Führerschein C ausbilden, um alleine die Maschinisten vor Ort zu halten. Auch da, sag ich mal, hat die AfD einen Vorschlag gemacht, wie man da mehr Leute ausbilden kann und auch die Motivation, bei der Feuerwehr zu bleiben, steigern kann. Und von daher bin ich bei dem ausgeführten - da sind noch die einen oder anderen Sachen die ich nicht tiefer ausführen möchte - der Meinung, dass der Brandschutzbedarfsplan beziehungsweise der Beschlussvorschlag, so wie er hier formuliert ist, abzulehnen ist; ein externer Gutachter für, sag ich mal, den Brandschutzbedarfsplan zu installieren ist und dann einen erneuten Brandschutzbedarfsplan aufzustellen. Es heißt nicht, sag ich mal - ich zweifle nicht an der Qualifikation -, der Verwaltung und von Herrn Bettray, ich habe da Zweifel bei der Betrachtungsweise und ich glaube, dass ein externer Gutachter neutraler reingeht. Seit Jahren ist immer wieder mal das Gespenst - und ich glaube nicht, dass es ein Gespenst bleiben wird über die Jahre - der hauptamtlichen Kräfte. Und dieser Brandschutzbedarfsplan, der jetzt ins Leben gerufen werden soll, zeigt nicht die Tendenz, dass wir kurzfristig, langfristig und sogar mittelfristig das Personal haben um hier die Schutzziele zu erreichen. Ich hätte mir auch gewünscht, dass in diesem Brandschutzbedarfsplan ein langsames Anarbeiten in Richtung hauptamtliche Kräfte geht. Ich weiß, dass das den Haushalt sprengen wird, aber mir ist die Sicherheit der Bürger wesentlich lieber, als, sag ich mal, jetzt auf der Sicherheit der Bürger den Haushalt aufzubauen und von daher habe ich eben den Antrag gestellt, den Beschlussvorschlag abzulehnen, einen externen Gutachter einzusetzen und eben die Sondergenehmigung bei der Bezirksregierung nicht anzufragen.“

 

Der Erste Beigeordneter Herr Dr. Wachs führt dazu aus, dass der Brandschutzbedarfsplan ausführlich und akribisch über Jahre hinweg erarbeitet worden sei und auch die Aufsichtsbehörde bereits eingeschaltet sei. Er sei demnach zuversichtlich, dass der Brandschutzbedarfsplan in der vorgestellten Form die Genehmigung erhalten werde. Zudem könne man sich vieles wünschen, das müsse sich aber in Waage halten, mit dem was umsetzbar sei.

 

Mitglied Krebber stellt den Antrag gemäß Vorlage abzustimmen mit der Anmerkung - sofern es technisch umsetzbar - die Variante mit dem Treppenlift bevorzugt gegenüber dem Aufzug umzusetzen.

 

Mitglied Jansen merkt an, dass er seit Jahren der Feuerwehr der Stadt Emmerich am Rhein vertraue und auch dieser Plan mit den Behörden abgestimmt sei: Daher könne er diesen auch unterstützen. Zudem bedankt er sich im Namen der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr bei Herrn Bettray und dem Fachbereich 6 für die Arbeit der letzten Jahre.

 

Mitglied Jansen hinterfragt, ob weiterhin daran gedacht sei, bei Probat einen Löschzug zu stationieren. Weiterhin möchte er wissen, wie die Nachwuchssituation bei der Freiwilligen Feuerwehr und wie hoch der weibliche Anteil sei.

Herr Bettray führt nochmals an, dass er nur einen Plan einreichen würde, bei dem alles sicher abgedeckt und auch von Seiten der Feuerwehr zu gewährleisten sei. Auf die Fragen von Mitglied Jansen merkt er an, dass das Löschfahrzeug bei Probat ein wesentlicher Bestandteil sei und auch bleiben werde. Es sei geplant, dass dieses von dort tagsüber weiterhin ausrücke. Bezogen auf die Frage des Personals erklärt Herr Bettray, dass dies bei jeder Freiwilligen Feuerwehr aktuell ein Thema sei. Bei der Feuerwehr der Stadt Emmerich am Rhein wäre aber die Jugendfeuerwehr ein Erfolg; dort bestehe zurzeit eine 70 % Weiterbeschäftigungsquote. Wesentlich sei hier zudem auch die Kinderfeuerwehr mit zurzeit 24 Kindern hervorzuheben. Auch würde versucht werden, durch Werbekampagnen neue Kameradinnen/Kameraden zu gewinnen; auch Quereinsteiger seien immer willkommen. Zuletzt merkt er an, dass die Frauen bei der Freiwilligen Feuerwehr noch unterrepräsentiert wären, dennoch seien in jeder Abteilung Frauen vertreten.

 

Mitglied Jansen erkundigt sich ob es richtig sei, dass die Firma KLK wieder eine Betriebsfeuerwehr aufgebaut hätte. Herr Bettray bestätigt, dass die Firma KLK zurzeit eine Betriebsfeuerwehr ausbilde und die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Emmerich am Rhein die Firma KLK in der Ausbildung auch unterstütze.

 

Mitglied Kukulies bezieht sich auf den Wortbeitrag des Ersten Beigeordneten Herrn Dr. Wachs. Er führt an, dass er keine Wünsche geäußert habe. Lediglich das was im Plan stehe, sehe er als nicht erreichbar an. Auch er glaube an die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Emmerich am Rhein.

 

Mitglied Schnake-Rupp erklärt, dass sie den vorgestellten Plan für gut empfinde und bedankt sich bei Herrn Bettray und der Freiwilligen Feuerwehr.

 

Der stellvertretende Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.