Herr Bartel teilt mit, dass auf der Straße Mühlenweg auch früher schon kein Gehweg vorhanden war und somit mit der neuen Bebauung auch nicht geplant worden ist. Die Realisierung mit der wassergebundenen Decke wurde vom damaligen Ausschuss entsprechend beschlossen.

Nach Straßenverkehrsordnung handelt es sich nur dann um einen Gehweg, wenn dieser offiziell so angeordnet ist oder wenn dieser eindeutig zu erkennen ist. Das besagte Teilstück ist nicht eindeutig als Gehweg zu erkennen, so dass auf der einen Seite nur der Gehweg vorhanden ist und auf der anderen Seite (der Neubauten) als private Zufahrt genutzt wird.

Mitglied Hövelmann geht auf den restlichen Teil des Mühlenweges ein, der zum alten Teil des Mühlenweges läuft. Die Einfahrt der Bewohnerin ist zur Hälfte mit dem alten Pflaster und zur anderen Hälfte mit der wassergebundenen Decke versehen. Dadurch entsteht ein Höhenunterschied und die Bewohnerin kann aufgrund dessen nicht mehr auf ihr Grundstück auffahren. Sie bittet die Verwaltung, sich dies bitte anzuschauen.

Die Verwaltung sagt Prüfung zu.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Ein Höhenunterschied zwischen Pflaster und wassergebundener Decke ist vor Ort nicht ersichtlich. Laut Aussage vom Büpro Fuhrmann + Keuthen werden die wassergebundenen Flächen bis Anfang Dezember 2023 mit wasserdurchlässigem Pflaster befestigt.

 

 


Abstimmungsergebnis: