Mitglied Bartels fragt nach, wann der von seiner Fraktion im Mai dieses Jahres gestellte Antrag auf Ausweisung von weiteren Zebrastreifen an Schulen behandelt wird.

Herr Bartel erklärt, dass dieser Antrag umfänglicher abzuarbeiten ist; auch hier muss die Straßenverkehrsordnung berücksichtigt werden. Der Verkehr darf nur beeinträchtigt werden, wenn es geboten ist. Für die Anordnung von Zebrastreifen werden gewisse Verkehrsstärken (sowohl Autofahrer auch Fußgänger) benötigt. Entsprechende Zählungen sind bereits von der Verwaltung erfolgt und man wird sich mit der Polizei entsprechend beraten. In Kürze wird der Ausschuss entsprechend darüber informiert werden.

 

 


Abstimmungsergebnis: