Mitglied Baars teilt mit, dass bei der damaligen Erschließung der Rudolf-W.-Stahr-Straße und beim Verkauf der Grundstücke die Aussage getätigt wurde, dass bei einem Grundstücksverkauf innerhalb von 2 Jahren mit dem Bau begonnen werden muss. Bei mindestens 3 Grundstücken, die bereits verkauft sind, ist noch kein Baubeginn zu verzeichnen.

Die Verwaltung sagt Prüfung zu.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Öffentlich-rechtlich gibt es keinen solchen Vertrag. Die privat-rechtlichen Grundsttückskaufverträge liegen der Stadt Emmerich am Rhein nicht vor.

 

 


Abstimmungsergebnis: