Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Emmerich am Rhein (Anlage 1).

 


Der Stadtkämmerer Herr Kehren erläutert die Vorlage. Da die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024 zum Jahresbeginn noch nicht erfolgen könne, sollen die Hebesätze durch diese Satzung bereits im Vorfeld festgelegt werden. Es handele sich hier um Anpassung (Erhöhung) auf die fiktiven Hebesätze des Landes NRW. Die Frage der möglichen Erhebung einer Grundsteuer C befände sich noch in der Prüfung.

 

Mitglied Bartels erkundigt sich zum Stand der Umsetzung der Haushaltskonsolidierung. Die Umsetzung hätte sich zum jetzigen Zeitpunkt vor allem auf steuerliche Maßnahmen bezogen, deswegen würde er gerne wissen, ob auch weitere Punkte bereits in der Bearbeitung seien.

Herr Stadtkämmerer Kehren führt hierzu aus, dass grundsätzlich die gesamte Maßnahmenliste abgearbeitet werden würde. Flankierend zu den steuerlichen Maßnahmen seien bereits Maßnahmen, wie z.B. das Druckerkonzept und die Anpassung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung, umgesetzt worden.

 

Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt werden nicht vorgetragen.

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag gemäß Vorlage abstimmen.