Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Brandschutzbedarfsplan 2023 für die Stadt Emmerich am Rhein gemäß § 3 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in der in der Anlage zur Vorlage vorliegenden Fassung.

 

2. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung, einen Antrag nach § 10 Satz 3 BHKG auf Erteilung einer Ausnahme von der Verpflichtung zum Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu stellen.

 


Mitglied Kukulies erläutert, dass er seine Kritik zum Brandschutzbedarfsplan ausführlich bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. November 2023 mitgeteilt habe; daher könne er sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht anschließen.

 

Aus der Mitte des Gremiums wird der Antrag gestellt, gemäß Vorlage zu beschließen.

Der Vorsitzende lässt über diesen Antrag abstimmen.