Sitzung: 14.11.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Gegen die gem. § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift werden keine Einwände
erhoben. Sie wird vom Vorsitzenden sowie der Schriftführerin unterzeichnet.