Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein die 7. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebühren (Anlage 1) zu beschließen.

 


Die Beratungsfolge in der vorliegenden Tischvorlage sei zu korrigieren so Betriebsleiter Vervoorst. Der Eintrag zum Haupt- und Finanzausschuss sei zu streichen.

Er trägt ergänzend zu den Gebühren für die ‘Baumbestattungen‘ (Urnenerdröhren) mithilfe einer Präsentation (sh. Anlage) vor.

 

Mitglied Kukulies fragt nach, ob man eine Grabstätte bei Ersterwerb länger als 25 Jahre erwerben könne.

Betriebsleiter Vervoorst verneint dies; der Erwerb eines Nutzungsrechtes betrage immer 25 Jahre.