Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den eca-Bericht (siehe Anlage) zustimmend zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt das beiliegende Klimaanpassungspolitische Arbeitsprogramm (KAP). In dem KAP sind konkrete Maßnahmen, Zuständigkeiten, Prioritäten, Umsetzungszeiträume und Budgets festgehalten. Die für die Umsetzung dieser als vorrangig eingestuften Maßnahmen notwendigen Mittel werden in den Haushaltsjahren 2024 – 2025 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen priorisiert berücksichtigt. Die Umsetzung der Projekte wird in den beschriebenen Zeiträumen durch das Klimateam koordiniert.

 

 


Frau Lohoff stellt auch hier das ECA-Klimapolitsche Arbeitsprogramm und den aktuellen Sachstand anhand einer Power-Point-Präsentation vor (online im Ratsinformationssystem abrufbar).

 

Mitglied Wittke stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Frericks teilt für die CDU-Fraktion mit, dass man 4 Punkte aus dem Arbeitsprogramm aus haushaltstechnischen Gründen herausnehmen möchte. Der Punkt 1.3.2 “Entwicklung und Ausarbeitung eines Bonusprogramms/Förderprogramms für Privathaushalte/ggfs. Gewerbegebiete mit Themenbezug Klimaanpassung” mit 50.000 € sollte aus haushaltstechnischer Sicht gestrichen werden. Der Punkt 3.4.4 “Prüfung der Schaffung von Anreizen zur Wassereinsparung” ist nach Auffassung der CDU Aufgabe der Stadtwerke. Auch sollte der Punkt 5.1.1 “Einstellung eines Klimaanpassungsmanagers” kritisch gesehen werden, da dieser mit Kosten von je 20.000 € pro Jahr für die weiteren 3 Jahre zu Buche schlägt. Aufgrund der Haushaltslage sollte auch darauf verzichtet werden. Der Punkt 5.4.1 bezieht sich u. a. auf die Errichtung von Wasserspendern im öffentlichen Raum; hier sollte der Zusatz “öffentlichen Raum” gestrichen werden.

 

Mitglied Bartels fragt hinsichtlich Punkt 1.3.1 “Maßnahmen gegen Schottergärten” an, ob es richtig ist, dass Eigentümer von Schottergärten aufgefordert werden, ihre Schottergärten zurückzubauen.

Frau Kirchner teilt mit, dass die Verwaltung in dieser Hinsicht prüft. Es steht zur Aussicht, dass Schottergärten, die nach 2018 erstellt wurden, nicht der Rechtslage entsprechen und rechtswidrig errichtet wurden. Man könnte sich der Sache durchaus sensibel nähern und nicht direkt mit ordnungsbehördlichen Maßnahmen vorgehen. Grundsätzlich sollte der Fokus auf die Neubaugebiete gelegt werden, wo ausdrücklich Schottergärten im Bebauungsplan verboten sind. Bei Nichteinhaltung wäre die Möglichkeit gegeben, dagegen entsprechend vorzugehen. Sie macht deutlich, dass die Verwaltung mit dem Thema sehr behutsam umgehen wird.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass der Gesetzgeber zum 1.1.2024 die Landesbauordnung abermalig geändert hat. Die Behandlung von Grünflächen unbebauter Grundstücke ist bereits mehrfach angepasst worden und zeigt auch, dass aus dem Gesetz heraus es nicht so einfach ist, ordnungsrechtlich tätig zu werden. Das Gesetz ist zum 1.1.2024 deutlicher gefasst worden und erstmalig ist zu den Schottergärten Stellung genommen worden. Auch die Frage, was ist eine Grünfläche, ist deutlicher formuliert worden. Man kann nur aus der gültigen Norm gegen Schottergärten vorgehen, diese aber nicht auf die Vergangenheit anwenden. Es ist bekannt, dass die Verwaltung diese Thematik seit einiger Zeit über die Festsetzungen im Bebauungsplan regelt.

 

Bürgermeister Hinze geht auf die grundsätzliche Streichung von Punkten aus der Liste ein. Es handelt sich um ein lebendes Arbeitsprogramm, was in den Jahren 2023 bis 2027 abgearbeitet werden soll. Die möglichen finanziellen Mittel stehen derzeit noch nicht im Haushalt; werden diese im Doppelhaushalt 2024/2025 nicht abgebildet, dann ist klar, dass man sich mit diesem Thema in den Jahren 2024/2025 nicht befassen muss. Dennoch muss die Möglichkeit gegeben sein, dieses Thema in den Jahren 2026/2027 anzugehen. Sicherlich sind in dem Programm viele Arbeiten enthalten, die in der täglichen Arbeit geprüft werden müssen, ob dieser Weg gegangen werden soll oder nicht. Eine generelle Streichung dieser Punkte hält er für nicht sinnvoll. Die einzelnen Punkte werden Schritt für Schritt mit den Ausschussmitgliedern beraten. In den Haushaltsplanberatungen wird darüber sicherlich entsprechend noch beraten und diskutiert werden.

 

Mitglied Sigmund stimmt der Wortäußerung von Bürgermeister Hinze zu und teilt für die BGE-Fraktion mit, dass man sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung anschließt.

 

Hinsichtlich der Wasserspender macht Bürgermeister Hinze auch hier deutlich, dass man sich die Möglichkeit einer Diskussion nicht nehmen sollte. Natürlich sind letztendlich die Stadtwerke die Ansprechpartner; die Verwaltung sollte dennoch die Überlegungen anstoßen. Frau Kirchner ergänzt, dass die Stadtwerke Teil des Klimateams sind und der Austausch entsprechend stattfindet. Sie macht deutlich, dass sie die Funktion der Klimaschutzmanagerin aber nicht der Klimaanpassungsmanagerin ausübt. Alle insbesondere in ihrem “Bericht des Klimaschutzmanagements” vorgestellten Aktivitäten hält sie für sinnvoll, allerdings kann man auch noch viel mehr machen. Sie sieht keine Möglichkeit, dem Thema Klimaanpassung adäquat gerecht werden zu können. Die Kapazitäten reichen dafür nicht aus.

 

Mitglied Frericks macht abermals deutlich, dass die CDU-Fraktion sich eindringlich damit beschäftigt hat. Es bringt überhaupt nichts, Dinge aufzulisten, die letztendlich nicht finanzierbar und förderfähig sind. Der Beschlussvorschlag sieht, vor, dass man den Bericht zustimmend zur Kenntnis nimmt. Seine Fraktion würde zwar zur Kenntnis nehmen, aber nicht zustimmend.

Mitglied Bongers führt an, dass zustimmend zur Kenntnis genommen wird. Allerdings sollte klar aufgeführt sein, dass die von Mitglied Frericks angesprochenen Punkte kritisch gesehen werden und auch nicht zugestimmt werden. Dennoch wird man dem vorliegenden Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Vorsitzende Siebers lässt über den Antrag von Mitglied Wittke, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.