Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Sozialausschuss nimmt den Bericht zur Flüchtlingssituation in Emmerich am Rhein zur Kenntnis.

 


Herr Schaffeld erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation die Flüchtlingssituation. Zunächst geht er auf die steigenden Zuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz im Zeitraum Januar 2020 bis Oktober 2023 ein. Dem gegenüber stellt er die Quote der Aufnahmeverpflichtung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz für den Zeitraum Januar 2020 bis einschließlich November 2023. Als weitere Aufnahmeverpflichtung stellt er die Quote in Bezug auf die Wohnsitzauflage gem. § 12a Aufenthaltsgesetz dar.

In einer weiteren Folie präsentiert er die aktuellen Unterkunftskapazitäten. In aktuell 50 Unterkünften seien momentan insgesamt 370 Personen untergebracht. Es würden pro Woche 5-6 Personen zugewiesen. Dies geschehe mit einer Vorlaufzeit von zwei Wochen. Da aktuell noch eine Aufnahmekapazität für 45 Personen zur Verfügung stünde, könne man bereits jetzt erkennen, dass diese Kapazität schnell erschöpft und man über Alternativen nachdenken müsse,     

Im Weiteren weist er auf die Schwerpunkte in der Flüchtlingsarbeit wie die Akquise von Unterbringungsmöglichkeiten, Sicherstellung von Unterkunft und Lebensunterhalt, Betreuungsarbeit und nicht zuletzt die Integration hin.

In der letzten Folie stellt er die Probleme in der Flüchtlingsarbeit insgesamt dar. Hier weist er insbesondere auf die fehlenden Unterbringungsmöglichkeiten aber auch auf die nicht ausreichende Gegenfinanzierung durch Bund und Land hin.

 

Mitglied Sigmund fragt, ob die Deckungslücke im Haushalt, die aufgrund der nicht ausreichenden bereit gestellten Mittel durch Bund und Land entstünde, berücksichtigt worden sei und wie hoch diese wäre, insbesondere da es sich um einen Doppelhaushalt handele.

Herr Schaffeld erläutert, das die zu erwartenden Zuweisungszahlen selbstverständlich berücksichtigt worden wären. Die genaue Höhe der Deckungslücke könne er aktuell nicht benennen, da eine Vielzahl von Komponenten ausschlaggebend seien. Insbesondere auch Aufgaben in diesem Bereich, die der Fachbereich 7 nicht wahrnehme, wie die Wohnungsakquise, Grundstückskauf, Herrichtung der Wohnungen und zahlreiche weitere Aufgaben. Aber auch die Integration sowie die Bereitstellung von Kitaplätzen führe in der Summe zu einer Finanzierungslücke.

 

Mitglied Sigmund teilt mit, dass die genannten Zahlen auch Einfluss auf andere Ausschüsse haben würden z.B. in Bezug auf die Bereitstellung von Kitaplätzen. Hier möchte er gerne wissen wie hoch der Bedarf sei und ob man diesen beziffern oder abschätzen könne.

Herr Beigeordneter Dahms teilt mit, dass dies nicht möglich sei, da es viele verschiedene Aufenthaltstiteln gäbe. In der vorangegangenen Präsentation seien die Zahlen der neuzugewiesenen Personen genannt worden. Jede/r bereits anerkannte Asylbewerber*in sei anderen Bewohnern gleichgestellt, da diese Personen ein dauerhaftes Bleiberecht hätten. Eine Zuordnung zum Bereich der Migration sei aufgrund der zeitlichen Einordnung nicht möglich, es gäbe keine entsprechenden Auswertungen die hierzu verlässlich seien, um die Auswirkungen der Zuwanderungen auf gestiegene Bedarfe zu betrachten. Unstrittig sei natürlich, dass der steigende Kindergarten- und Schulbedarf auch mit steigenden Zuwanderungszahlen zu tun habe.

 

Mitglied Sigmund möchte wissen, ob seitens der Verwaltung über die Neuerrichtung einer Flüchtlingsunterkunft nachgedacht würde, da im Vortrag von Herrn Schaffeld auf die zunehmende Schwierigkeit einer dezentralen Unterbringung hingewiesen wurde. Insbesondere da im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt eine Entscheidung getroffen werden müsse. 

Herr Beigeordneter Dahms erläutert, dass es dazu tatsächlich Überlegungen gäbe und die Planungskosten dazu auch im Haushaltsplan eingebracht worden seien.

 

Mitglied Pawlak möchte wissen, ob eine Kooperation mit den angrenzenden Gemeinden gerade in Bezug auf die Unterbringung Geflüchteter angedacht werde bzw. möglich sei.

Herr Bürgermeister Hinze teilt mit, dass jede Kommune auf sich gestellt sei. Dies sei bereits durch die Presse gegangen, der auch zu entnehmen gewesen sei, dass die Stadt Kevelaer sich bereits Gedanken über die Einrichtung einer dritten Turnhalle mache. Jede Stadt bekäme Zuweisungen und müsse für sich schauen, wie diese untergebracht würden. Hier würde die Zuweisung nach einem Verteilschlüssel für jede Kommune erfolgen, der zu erfüllen sei. Eine Kooperation sei damit ausgeschlossen.

 

Mitglied Terhorst teilt mit, dass trotz der drastischen Wohnungssituation, die man aus den Medien kenne, die Situation in Emmerich am Rhein noch positiv sei und möchte der Verwaltung ein Lob diesbezüglich aussprechen. Er möchte gerne wissen, ob es Wohnungen oder Einfamilienhäuser seien, in denen die Personen untergebracht würden. Gerne würde er auch den Wunsch der Verwaltung dazu wissen. Es handele sich ja auch um eine öffentliche Sitzung, zudem sei die Presse anwesend, sodass man an dieser Stelle auch einen Aufruf starten könne.

Herr Schaffeld erklärt, dass es einen besonderen Wunsch aktuell nicht gäbe, was die Art der Unterbringung beträfe. Es würden aktuell verschiedene Lösungen wie Anmietung und der Kauf von Objekten aufgegriffen. Der Verweis auf die Presse würde gerne aufgenommen werden, da es genügend untergebrachte Personen gäbe, die im Rahmen des Leistungsbezuges eine Wohnung anmieten könnten, derzeit jedoch noch in einer Unterkunft lebten. Diese Personen in ein Mietverhältnis zu bringen würde für die Verwaltung auch schon Hilfe bei der Schaffung von weiteren Kapazitäten für weitere Zuweisungen bedeuten.

Herr Beigeordneter Dahms ergänzt, ein besonderer Wunsch sei barrierefreie Wohnungen zu akquirieren. Gerade aufgrund auch des Ukrainekrieges müsse man gehandicapte Menschen unterbringen, Wohnraum für diese Personen sei jedoch unterrepräsentiert.

 

Mitglied Kulka möchte wissen, wie hoch die Anzahl der dargestellten geflüchteten Personen nach Geschlechtern getrennt sei, da im Jahr 2022 vermehrt Frauen mit Kindern geflüchtet seien. Interessant wäre auch die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten.

Herr Schaffeld erläutert, dass die Statistik der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge noch nicht vollständig sei, sodass diese Zahlen noch nicht genannt werden könnten. Für den Bereich der zugewiesenen Personen könne man feststellen, dass verstärkt allein reisende Männer untergebracht werden mussten, allerdings weniger aus dem Bereich der Ukraine, sondern eher aus Staaten wie Syrien, Iran, Irak und Mali. Da die Stadt Emmerich am Rhein jedoch auch Wohnraum für Familien vorhalte, habe man sich an die Verteilerstelle der Bezirksregierung gewandt und um Zuweisungen von Familien gebeten.

 

Mitglied Straver möchte wissen, wie die Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nun erfolge, da diese bis April 2023 zentral im Kreis Kleve untergebracht worden wären. Es stelle sich ihm die Frage, ob es kein Folgeprojekt gäbe und diese nun einzeln in die Kommunen zugewiesen werden würden.

Herr Beigeordneter Dahms erklärt, dass dies tatsächlich so sei, dass es kein Folgeprojekt gäbe. Die Stadt Emmerich am Rhein habe selbst in der zentralen Unterbringung im Kernwasserwunderland lediglich kurzfristig 1 Person unterbringen müssen.

Tatsächlich sei das Jugendamt für eine Quote von 16 unbegleiteten Minderjährigen zuständig aktuell würden 14 Minderjährige untergebracht. Diese seien alle im Stadtgebiet untergebracht, entweder in einer eigenen Immobilie oder einem Heim. Zusätzlich wären weitere zehn Minderjährige im Stadtgebiet untergebracht, die für andere Jugendämter durch den Kreis Kleve untergebracht werden würden, da bei der Stadt Emmerich am Rhein solche Plätze vorhanden seien. Da diese Personen bei der Quote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz mitberücksichtigt werden würden, wäre die Unterbringung im Stadtgebiet nicht so belastend, zumal die Stadt Emmerich diese Kosten nicht tragen müsse. Auch die Betreuung fände nicht durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung statt.