Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Herr Beigeordneter Dahms möchte anhand einer Powerpoint-Präsentation zunächst auf die Steigerung des Eckregelsatzes im SGB II und SGB XII hinweisen. Zudem stellt er die Entwicklung des Eckregelsatzes in den letzten 10 Jahren dar. Hier sei zu erkennen, dass im Rahmen des Bürgergeldes in den letzten zwei Jahren eine Steigerung von 114 € erfolgte.

In einer weiteren Folie stellt er die Entwicklung der Zahlbeträge für den Zeitraum Januar 2022 bis Juni 2023 vor, die monatlich im Rahmen des SGB II/Bürgergeldes durch das Jobcenter ausgezahlt würden. Hierzu erläutert er einige Monate, in denen eine Erhöhung zu erkennen sei, wie z.B. Heizkostenabrechnungen im Februar 22, der Übergang der Ukrainer in den Rechtskreis des SGB II im Juni 22. Aktuell würde der monatlich Zahlbetrag bei ca. 1 Millionen Euro liegen.

Im Anschluss erläutert er den sogenannten “Jobturbo“, der von der Bundesregierung für die Bezieher von Bürgergeld in naher Zukunft als Schwerpunkt vorgesehen sei.

Anhand der folgenden Folie stellt er eine Musterrechnung mit den erhöhten Regelbedarfen ab 01.01.2024 dar. Zunächst am Beispiel eines alleinstehenden Erwachsenen ohne Einkommen, dann im Folgenden mit einer Familie mit zwei Kindern ohne Erwerbseinkommen.

Der Musterrechnung am Beispiel einer Familie stellt er im Weiteren eine Musterrechnung mit einem Erwerbseinkommen entgegen. Hieran könne man erkennen, dass die oft landläufige Meinung, dass Arbeit sich nicht lohne, nicht richtig sei. Eine Konstellation in der sich diese Meinung bestätige, gebe es nicht.

Als Ausblick stellt er anhand einer weiteren Folie den Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung mit dem Hauptziel der Bekämpfung der Kinderarmut in Form einiger Eckdaten vor. Hierzu stellt er anhand von Musterrechnungen die Höhe des Bezuges im Rahmen von Bürgergeld der Höhe des Bezuges mit Kindergrundsicherung gegenüber. 

Als Fazit könne man unter Anderem feststellen, dass es für Familien ohne Einkommen keine Verbesserung bedeuten würde. Es würden jedoch deutlich höhere Verwaltungskosten entstehen, als bisher im funktionierendem System bestehend aus Jobcentern und der Kindergeldkasse entstehen würden.

 

Mitglied Kulka möchte wissen, wie die Vermittlungserfolge gewesen seien, seitdem die Sanktionsmaßnahmen zurückgefahren wurden.

Herr Beigeordneter Dahms erläutert, dass es sich bei dem “Jobturbo“ um eine Sofortmaßnahme handele, von der noch nicht bekannt sei, wie lange diese Maßnahme angeboten werden solle.

Beim Wegfall des Vermittlungsvorranges sei es so, dass bei der Stadt Emmerich am Rhein bereits vorher Wert auf eine nachhaltige Vermittlung gelegt wurde. Es sei darauf geachtet worden, dass motivierte Menschen auch entsprechend eine gute Qualifizierung erhielten, um dauerhaft aus dem Leistungsbezug auszuscheiden. Es sei der Stadt Emmerich am Rhein nicht um eine schnelle Vermittlung gegangen. Qualifikation sei im Jobcenter der Stadt Emmerich schon immer der Schwerpunkt der Eingliederungsarbeit gewesen.

 

Mitglied Sigmund fragt, ob es anhand der dargestellten Zahlen im Bürgergeld mit den dargestellten über 1000 Fällen mit rund 2000 Personen überhaupt möglich sei mit dem vorhandenen Personal im Fachbereich 7 eine engmaschige Betreuung sicher zu stellen entsprechend dem “Jobturbo“, aber auch bei weiteren Aufgaben. Er sehe da in den kommenden Jahren ein Defizit entstehen. Hier müsse dann über den Stellenplan der Verwaltung die Möglichkeit gegeben werden ihren Aufgaben, trotz Sorge um den Haushalt, gerecht zu werden.

Herr Beigeordneter Dahms führt aus, dass es tatsächlich aktuell eine sehr schwierige Situation sei, da die Gesetzesentwürfe der Kindergrundsicherung sehr stark wechseln würden, insbesondere was die Zuständigkeiten beträfe. Hinzu käme, dass das Budget, das der Kreis Kleve den Kommunen für die Eingliederungsarbeit zur Verfügung stelle und vom Bund gekürzt würde auch entsprechend zu Einsparungen in den Kommunen führen werde. Hier müsse dann geschaut werden inwieweit man aufgrund der Kürzungen noch Personalkosten erhöhen möchte, denn dieses zur Verfügung gestellte Geld würde dann bei den Eingliederungsmaßnahmen fehlen. Das Budget würde der Kommune als Ganzes zur Verfügung gestellt. Die Kosten für das Personal im Bereich des SGB II würden durch den Bund finanziert. Nichtsdestotrotz müsse man Vorsicht walten lassen und solange das Gesetz zur Kindergrundsicherung nicht beschlossen sei würde es noch keinen Sinn machen über Personal diesbezüglich nachzudenken.