Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wurde vom Sozialausschusses mit der Prüfung, ob die Stelle einer/eines Behindertenbeauftragten grundsätzlich erforderlich ist, beauftragt.           

In diese Prüfung wurde in der letzten Sitzung des Sozialausschusses die Frage der Schaffung der Stelle eines Inklusionsbeauftragten einbezogen.

 

Der Sozialausschuss nimmt das von der Verwaltung erarbeitete und in der Sachdarstellung aufgeführte Ergebnis zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, die Stelle eines/einer Inklusionsbeauftragten in einem Umfang von 0,5 Vollzeitäquivalenten im Stellenplan vorzusehen.

 


Herr Beigeordneter Dahms weist auf die Vorlage hin und erläutert, dass der Antrag zwei Bausteine enthielte. Ein Bauteil sei ein entsprechendes Gremium einzurichten. Dies sei durch die Anpassung der Richtlinie zur Senioren- und Inklusionsvertretung geschehen. Aktuell würde das Bewerbungsverfahren für potentielle Mitglieder stattfinden, für welches in Kürze die Frist auslaufe.   

Aufgrund des zweiten Bausteins des Antrages, sowie der Vorlage eines weiteren Antrages zur Einstellung eines Behindertenbeauftragten, fand eine intensive Recherche zu den Aufgaben statt und es hätte sich herausgestellt, dass, auch aufgrund von Anfragen und Eingaben, das Thema Inklusion immer mehr an Bedeutung gewänne nicht zuletzt auch bei der Aufgabenerfüllung innerhalb der Verwaltung. Diese Aufgaben seien in der Vorlage dargestellt, diese Aufgaben wolle man zunächst aufgrund einer vorsichtigen Prognose mit einer halben Stelle abdecken. Eine belastbare Stellenbemessung wolle man dann durchführen, wenn sich abzeichne wie viele Fallzahlen, Anträge und Anfragen tatsächlich zu bearbeiten seien. Ebenso gäbe es viele Querschnittsaufgaben, die es zu bündeln gelte und damit sei auch eine Personalressource bereitzustellen.

 

Mitglied Klösters bedankt sich für den Vortrag und beantragt nach Beschlussvorschlag zu entscheiden.

 

Mitglied Sigmund teilt mit, dass die in der Vorlage beschriebenen Aufgaben durchaus keine neuen Aufgaben seien, sondern bisher irgendwo im Fachbereich 7 mit wahrgenommen worden seien. Er möchte wissen, wie er diese Aufgaben als Querschnittsaufgaben zu verstehen habe.

Herr Beigeordneter Dahms erläutert, dass es tatsächlich im Fachbereich 7 keine Stelle gäbe, die diese Aufgaben beinhalte, sowie keine Stellenbeschreibung die diese Aufgaben wiederspiegele. Es würde innerhalb der Verwaltung bereits jetzt schon bei entsprechenden Anfragen geholfen bzw. weitervermittelt. Es stelle sich jedoch immer mehr heraus, dass sich die Zahl dieser Anfragen ständig steigere, allerdings die Aufgaben damit auch die personellen Ressourcen übersteigen würden, sodass die Verwaltung hier gerne eine Bündelung vornehmen wolle.

 

Mitglied Kulka möchte wissen, wo bisher der Schwerbehindertenbeauftragte, den es schon geraume Zeit gäbe, angesiedelt sei.

Herr Beigeordneter Dahms erklärt, dass es bisher einen Sachbearbeiter im SGB XII-Bereich gegeben hätte, der aus eigener Erfahrung heraus einige Wege gekannt hätte und diese aufzeigen konnte. Allerdings befände sich dieser Mitarbeiter schon längere Zeit im Ruhestand. Aktuell gäbe es keinen Mitarbeiter für diese Aufgaben.

 

Mitglied Terhorst teilt mit, dass die Fraktion der Freien Wähler die Einrichtung einer entsprechenden Stelle kritisch sähe. Die Fraktion sei durchaus nicht gegen Inklusion oder einen Behindertenbeauftragten, aber es sei jetzt eine Stelle mit der Senioren- und Inklusionsvertretung geschaffen worden, die noch keine konstituierende Sitzung abgehalten hätte und zunächst erstmal ihre Arbeit aufnehmen müsse. Hier stelle sich zunächst die Frage, wie der aktuelle Stand der Bewerbungen sei, da es einen wiederholten Aufruf für das Gremium in der Presse gegeben hätte. Er befürchte, dass die Bewerberlage nicht so gut sei, obwohl das Gremium, das auf den Weg gebracht worden sei, eine sehr gute Sache sei. Die Fraktion sei dafür das Gremium zunächst seine Arbeit aufnehmen zu lassen, mit zu fördern und zu beobachten, um dann diesem Antrag zu einem späteren Zeitpunkt positiv zuzustimmen. Aktuell sehe die Fraktion die Notwendigkeit der Stelle nicht, insbesondere da die Aufgaben ja derzeit durch die Verwaltung mitbewältigt würden; wie z.B. ein Stolperstein der gesehen worden sei, bauliche Dinge könnten über den Mängelmelder gemeldet werden. Dies würde dann sowieso durch die Fachabteilung behoben und seien originäre Aufgaben der Stadtverwaltung. Aus diesen Gründen würde diese Stelle zu diesem Zeitpunkt noch nicht gesehen.

Herr Beigeordneter Dahms teilt mit, dass der erneute Aufruf tatsächlich erfolgte, da die Bewerberlage noch nicht so auskömmlich gewesen sei, dass man von einer Auswahl an Bewerbern sprechen konnte. Dies habe sich aber in der Zwischenzeit gewandelt, auch wenn die Frist noch nicht abgelaufen sei. Es gäbe nun mehr Bewerbungen als Plätze, damit sei die Fristverlängerung gerechtfertigt gewesen.

 

Mitglied Byloos erläutert, dass die CDU-Fraktion es ähnlich, wie durch Mitglied Terhorst dargestellt, sehe. Es würde aufgrund der prekären Haushaltsituation angeregt zunächst innerhalb der Verwaltung die Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen. So würde seitens der CDU-Fraktion der Antrag gestellt werden wollen.

 

Mitglied Sigmund sagt, dass die Verwaltung ab dem Jahr 2024 verpflichtet sei einen Verfahrenslotsen zu implementieren. Es müsse damit sowieso eine Stelle geschaffen werden, damit dem Sozialgesetzbuch Folge geleistet werden könne.

Vor diesem Hintergrund wolle die BGE-Fraktion den Vorschlag der Verwaltung unterstützen.

Herr Beigeordneter Dahms erklärt dazu, dass die Stelle des Verfahrenslotsen eine Stelle sei, die man noch im Rahmen des Stellenplanes einbringen wolle, da es sich hierbei um eine gesetzlich vorgeschriebene Stelle im Bereich des Jugendamtes gem. SGB VIII handele. Denn auch im Bereich des Jugendamtes würden diese Aufgaben zunehmen, da z.B. Eltern mit behinderten Kindern gar nicht wüssten, wo sie welche Hilfen beantragen könnten. Aus diesen Gründen habe der Gesetzgeber ab 01.01.2024 diese Bündelung der Aufgaben durch den Verfahrenslotsen vorgesehen. Dies sei nicht mit der nun vorgesehenen Stelle zu verwechseln. Der Verfahrenslotse sei auf das Jugendamt beschränkt. 

 

Mitglied Siebers merkt erstaunt an, dass sie sich frage, wo die christliche Komponente bei der CDU bleibe, wenn die halbe Stelle für einen Inklusionsbeauftragten eingespart werden solle. Dies könne sie nicht nachvollziehen.

Es gehe bei der Stelle auch nicht darum, dass ein Stolperstein gemeldet würde, über den ein Behinderter fallen könne. Dies sei nicht der Sinn eines Inklusionsbeauftragten. Die Stelle habe auch nichts mit dem Gremium zu tun. Es gehe bei der Stelle darum, dass in der Verwaltung die Rechte behinderter und eingeschränkter Menschen gewürdigt würden. Eine halbe Stelle wäre da eine Minimalbesetzung und sollte durchaus machbar sein. Die Fraktion der Grünen würde sich für die Einrichtung der Stelle einsetzen.

Herr Bürgermeister Hinze möchte die Aussage von Mitglied Siebers unterstreichen.

Es gehe nicht um Stolpersteine, sondern um Teilhabe und wie Menschen mit Behinderungen in unsere Gesellschaft eingebunden werden, um diese zu gleichwertigen Partnern zu machen. Es wäre nun die Senioren- und Inklusionsvertretung auf den Weg gebracht worden, aber in welcher Weise diese arbeite, wisse man noch nicht, da die Beteiligung aktuell noch nicht den Erwartungen entspräche. Von daher sei die Aufgabe eines Inklusionsbeauftragten diesem Gremium beizustehen und die Wünsche und Anregungen aus diesem Gremium in die Verwaltung sowie in die Politik zu tragen und umzusetzen. Wolle man Teilhabe und Gleichberechtigung ernst nehmen, so gäbe es nur die eine Entscheidung dem Beschlussvorschlag zu folgen und diese halbe Stelle einzurichten. Hierfür wolle er noch einmal eindringlich werben.

 

Mitglied Byloos entgegnet, dass die CDU-Fraktion diese Stelle nicht ablehne. Es solle lediglich geprüft werden, ob innerhalb der Verwaltung jemand für diese Stelle gefunden werden könne. Sollte sich niemand finden, so würde er davon ausgehen, dass die CDU-Fraktion diesem Antrag zustimmen würde.

 

Die Vorsitzende fragt, ob der Beschlussvorschlag nun sei, die Stelle nicht neu einzurichten, sondern innerhalb der Verwaltung zu besetzen.

Mitglied Byloos erklärt, dass es lediglich um eine Prüfung gehe, ob es in der Verwaltung Kapazität gäbe diese Aufgaben wahrzunehmen. Diese Stelle würde nicht abgelehnt.

Herr Bürgermeister Hinze teilt mit, dass er vorab schon sagen könne, dass es diese Kapazität in der Verwaltung nicht gebe. Es gehe unter anderem darum ein Netzwerk aufzubauen. Wolle man die Aufgabe ernst nehmen, dann müsse man diese Stelle auch personell gut ausstatten. Eine halbe Stelle sei dann erst der Anfang. Diese würde anfänglich reichen. Eine Aufgabe sei es, Außenkontakte aufzunehmen und diese auch zu pflegen. Dies sei keine kleine Aufgabe, die man zusätzlich mit einem Stundenanteil von drei Stunden irgendjemanden aufbürde.

 

Mitglied Wittke teilt mit, dass die Vorlage ja schon so zu verstehen sei, dass die Verwaltung diese Prüfung bereits vorgenommen habe und man zu dem Entschluss gekommen sei, dass diese Aufgabe nicht nebenbei mit übernommen werden könne und deshalb diese halbe Stelle geschaffen werden müsse.

 

Mitglied Pawlak möchte als Behinderte mitteilen, dass die Aufgabe des ehemaligen Mitarbeiters nicht immer ausreichend erfüllt werden konnte.

Sie spreche auch für die Menschen, die sich unterrepräsentiert gefühlt hätten. Es gebe auch persönliche Gespräche, die geführt werden müssten.

 

Mitglied Weit stimmt Mitglied Siebers zu. Sie sei entsetzt, dass so eine Stelle erst noch geprüft werden solle. Inklusion fände das ganze Leben statt und beinhalte viele Bereiche. Inklusion habe schon immer stattgefunden und würde auch in Zukunft stattfinden. Man solle die Einrichtung dieser Stelle nicht auf die lange Bank schieben, denn diese sei wertvoll.