Sitzung: 29.11.2023 Jugendhilfeausschuss
Gegen die gemäß §
21 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung
vorgelegte Niederschrift werden Einwände nicht erhoben. Nachdem sie mit einer
Enthaltung genehmigt wurde wird die Niederschrift vom Vorsitzenden und der Schriftführerin
unterzeichnet.