Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die Neufassung der Jugendförderrichtlinien sowie die Erhöhung der Beihilfesätze unter Punkt. 3.1 Förderungsarten Jugendfreizeiten zum 01.01.2024.

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die Neufassung der Jugendförderrichtlinien sowie die Erhöhung der Beihilfesätze unter Punkt. 3.1 Förderungsarten Jugendfreizeiten zum 01.01.2024.

 


Beigeordneter Dahms erläutert kurz die bereits in der Verwaltungsvorlage beschriebenen wesentlichen Änderungen der Jugendförderrichtlinien. Er weist ausdrücklich nochmal darauf hin, dass bei der Neufassung die Verpflichtung der freien Träger der Jugendhilfe gem. § 72a SGB VIII, eine Vereinbarung mit dem Jugendamt zum Thema Kinderschutz abzuschließen, ab dem Jahr 2025 zwingende Voraussetzung für eine städtische Förderung darstelle. Dieses Erfordernis zu Gunsten des Kinderschutzes sei nun lang genug bekannt und man stelle den ehrenamtlich Aktiven bei den Trägern nochmal das gesamte Jahr 2024 als Übergangszeitraum zur Verfügung. Außerdem werde auf Anfrage das Jugendamt auch bei der Erstellung der Vereinbarung behilflich sein.

 

Mitglied Papendorf erkundigt sich danach, ob bzw. an welcher Stelle Haushaltsmittel für die Finanzierung der durch die Änderungen entstehenden Mehrkosten vorgenommen werden. 

Beigeordneter Dahms erläutert, dass jährlich ausreichend Mittel eingeplant werden, jedoch nicht bekannt sei, für wie viele Maßnahmen Zuschüsse beantragt würden. In den vergangenen Jahren waren die Antragszahlen etwas rückläufig, der Haushaltsansatz für die kommenden Jahre aber gleich hoch und somit Mittel übrig. Der bisher eingeplante Haushaltsansatz werde daher voraussichtlich ausreichen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Beschlussvorlage der Verwaltung zu beschließen, abstimmen.