Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Zu 1)

 

Der für die Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich Gemarkung Emmerich, Flur 33, Flurstücke 64, 105, 108, 110 111, 112, 113 und 114 die 101. Änderung des Flächennutzungsplans aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich der aufzustellenden 101. Änderung des Fläcehnnutzungsplans der Stadt Emmerich am Rhein ergibt sich aus der beigefügten Karte.

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung für den gekennzeichneten Verfahrensbereich eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB entsprechend Punkt 3.1 (einfache Bürgerbeteiligung) der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

 

 


Die Beratung erfolgte zusammen mit Tagesordnungspunkt 3.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Kukulies, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis: