Sitzung: 14.12.2023 Schulausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 04 - 17 1222/2023
Beschlussvorschlag
1.
Aufgrund der ermittelten Klassenrichtzahl für die Stadt Emmerich am Rhein
werden im Schuljahr 2024/2025 14 Eingangsklassen gebildet. Die
Rheinschule und die Michaelschule bilden jeweils zwei Eingangsklassen, die
Liebfrauenschule und die Leegmeerschule bilden je drei Eingangsklassen, die St.
Georg-Schule bildet vier Eingangsklassen.
2.
Zur Optimierung des Schulbetriebs und zur Erleichterung der Inklusion
sollen die in der Vergangenheit festgelegten Richtwerte auch im Schuljahr
2024/2025 möglichst umgesetzt werden. D.h. an den Schulen des gemeinsamen
Lernens (derzeit die Rheinschule und die Leegmeerschule) soll die Anzahl der Schülerinnen
und Schüler (Klassenfrequenzrichtzahl) bei maximal 23 und an den weiteren
Grundschulen der Stadt nicht über 26
liegen.
Frau Lindlahr informiert über die Verteilung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2024/2025. Sie ergänzt, dass es leichte Verschiebungen der Schülerzahlen in den einzelnen Grundschulen gebe. Außerdem weist sie darauf hin, dass fünf Kinder noch nicht angemeldet worden seien. Zwei Kinder davon sind niederländischer Staatsangehörigkeit. Sollten die Anmeldungen nicht in kurzer Zeit folgen, würden rechtliche Schritte eingeleitet.
Mitglied Gerritschen fragt nach, ob die zwei noch nicht angemeldeten niederländischen Schüler der Verbundschule St.-Georg Standort Elten zugeordnet werden können.
Frau Lindlar bejaht die Frage.
Des Weiteren fragt Mitglied Gerritschen nach, wie hoch der Migrationsanteil der Schülerinnen und Schüler sei, die im kommenden Schuljahr eingeschult werden.
Anmerkung der
Verwaltung:
Der Migrationsanteil
der neu eingeschulten Kinder kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht ermittelt
werden, da das Einschulungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Mitglied Swhajor möchte wissen, ob es Kinder gibt, die sich in Praest oder Elten angemeldet hätten, obwohl sie den Innenstadtschulen zugeordnet werden könnten.
Frau Lindlahr macht deutlich, dass die Verteilung der Schülerinnen und Schüler durch die Schulleitungen vorgenommen werde, mit dem Ziel, dass alle Kinder eine Grundschule besuchen könnten.
In einer Zusatzfrage fragt Mitglied Swhajor nach, ob dann die Kinder aus dem Innenstadtbereich eine gemeinsame Klasse besuchen könnten.
Frau Lindlahr erklärt, dass diese Entscheidung durch die Schulleitung getroffen werde.