Mitglied Seyrek möchte wissen, ob es möglich sei, dass schwangere Personen in Gemeinschaftsunterkünften medizinische Unterstützung erhalten können. Hier seien zwei Hebammen auf sie zu gekommen. Diese würden aus freien Stücken dorthin fahren, um eine Vorsorge durchzuführen.

Herr Beigeordneter Dahms erläutert, dass dieser Fall nicht bekannt sei. Er weist daraufhin, dass jeder Leistungsbezieher aus dem SGB II-Bereich eine Krankenkassenkarte erhalte und somit auch die entsprechenden Leistungen zur Verfügung ständen.

Bei Asylbewerbern sei das etwas anders, hier käme die Stadt Emmerich am Rhein für Krankenkosten auf, allerdings gemäß den Reglementierungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Fällen von zwingend notwendigen und schmerzlindernden Maßnahmen. Sollten die Schwangeren einer Unterstützung bedürfen sei dies unproblematisch.

 

Mitglied Seyrek ergänzt, dass ihr auf Nachfrage mitgeteilt worden sei, dass die Ärzte sich wohl weigern würden Termine zu vergeben oder sie zu untersuchen.

Herr Beigeordneter Dahms sagt, dass es schwierig sei, ohne den Einzelfall zu kennen, nähere Angaben zu machen. Man sähe jedoch, dass täglich einige Rechnungen von Ärzten eingingen, die auch Asylbewerber behandeln würden. Insofern könne man das so nicht bestätigen.

 

Herr Bürgermeister Hinze regt an, dass die Hebammen Kontakt mit Herrn Schaffeld (Leiter des Fachbereiches 7) aufnehmen, um den Sachverhalt zu klären.