Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB den beiliegenden Satzungsentwurf zur Klarstellung der Grenzen des dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zuzurechnenden Siedlungsbereiches westlich der Zevenaarer Straße, nördlich der Prinz-Claus-Straße.

 


Herr Bartel erläutert die Vorlage.

 

Mitglied Gerritschen teilt mit, dass das Ortseingangsschild von Elten weiter nach hinten gesetzt wurde (kurz ersten Haus, welches nicht in die Satzung fällt) und stellt die Frage, warum dies nicht in den Bereich der Satzung hineingenommen wurde.

Herr Bartel erklärt, dass Baurecht und Verkehrsrecht unterschiedlich zu betrachten sind. Im Verkehrsrecht wird objektiv nach geschlossener Ortslage entschieden, und diese beginnt an der Stelle, wo das Ortseingangsschild angeordnet ist. Dies kann vom Baurecht durchaus abweichen.

 

Herr Bartel erklärt auf Anfrage von Mitglied Kukulies, dass bei möglichen Planungsabsichten immer eine Einzelfallentscheidung nach § 34 BauGB getroffen wird. Geplante Bauvorhaben müssen sich nach Art und Maß der Umgebung einfügen.

 

Mitglied Kaiser ist verwundert über diese Vorlage. Das betreffende Gebiet hat keinerlei Verbindung zur Prinz-Claus-Straße; in seinen Augen liegen diese im Außenbereich. Die dort befindlichen Häuser haben alle einen Zugang über die Zevenaarer Straße.

Vorsitzender Jansen macht deutlich, dass eine Ausweisung als Gebiet nach § 34 BauGB nichts mit einer Zufahrt zu tun. Gesetzlich hat man viele Möglichkeiten, dieses Gebiet so auszuweisen.

Herr Bartel ergänzt, dass ein ausgewiesener Bereich nach § 34 BauGB unabhängig von der Erschließung ist. Nochmal macht er deutlich, dass es sich immer um eine Einzelfallentscheidung handelt. Durch die Klarstellungssatzung erhält die Verwaltung eine entsprechende Beurteilungsgrundlage, dass im Außen- und Innenbereich entsprechend beurteilt wird.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs führt ergänzend hinzu, dass durch die Klarstellungssatzung lediglich ein Sachverhalt deutlich unterstrichen wird, der in sich schon vorhanden ist. Die Frage nach dem Außenbereich stellt sich nicht, da es nie Außenbereich war und immer zum Innenbereich zählte. Über diese Satzung wird es für jeden Dritten manifestiert.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Krebber, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.