Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

1)

Der für die Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich Gemarkung Emmerich, Flur 57, Flurstücke 340 und 341 sowie Flur 57, Flurstück 57 die 103. Änderung des Flächennutzungsplans aufzustellen.

Der Geltungsbereich der aufzustellenden 103. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Emmerich am Rhein ergibt sich aus der beigefügten Karte.

 

Bild 1

 

2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung für den gekennzeichneten Verfahrensbereich eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB entsprechend Punkt 3.1 (einfache Bürgerbeteiligung) der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

 

 


Mitglied Bartels regt an, dass die komplette Fläche als PV-Anlage genutzt werden sollte, um zu vermeiden, dass viele kleine Flächen entstehen. Ihm ist bekannt, dass die Fläche nicht im Eigentum eines Eigentümers steht und er würde es begrüßen, wenn die Stadt Emmerich mit dem Eigentümer in Kontakt treten würde, um eine große zusammenhänge Fläche für PV-Anlagen zu bekommen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs weiß, dass die Großflächigkeit solcher PV-Anlagen im AUK ausgiebig erörtert wurde. Momentan beschäftigt sich die Regionalplanung mit dem Thema und dies wird entsprechend zu berücksichtigen sein. An der betreffenden Fläche hat die Verwaltung bereits deutlich gemacht, dass sie an dieser Stelle keine Vergrößerung der PV Anlage aufgrund der Lüftungsgegebenheiten befürworten. Natürlich ist es kontraproduktiv vereinzelt kleine Fläche verteilt auszuweisen; schließlich hat man auch Leitungskosten. Ziel sollte also sein, dass die Flächen so weit wie möglich zusammenliegen. Es müssen auch Flächen berücksichtigt werden, die nicht mehr für die Landwirtschaft genutzt werden können. Im Rahmen des Konzeptes ist dies zu berücksichtigen. 

 

Mitglied Krebber stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.