Sitzung: 30.01.2024 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 05 - 17 1236/2024
Beschlussvorschlag
1)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für
den Bereich Gemarkung Emmerich, Flur 57, Flurstücke 340 und 341 sowie Flur 57,
Flurstück 57 einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren
erhält die Bezeichnung E 11/3 -Solarpark Tackenweide-.
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus
der beigefügten Karte.
2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung für den
gekennzeichneten Verfahrensbereich eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §
3 Abs. 1 BauGB entsprechend Punkt 3.1 (einfache Bürgerbeteiligung) der
städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Behörden
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Krebber, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.