Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

 


Mitglied Bartels bedankt sich für die positive Ausarbeitung der Vorlage. Allerdings stellt er den Antrag, den nachfolgenden Satz zu streichen:

”Neben der Finanzierung der Karnevalsumzüge sind dabei auch die Rücklagen der Ausrichter nachzuweisen.”.

Mitglied Bartels führt an, dass anderweitig erwirtschaftete Rücklagen bei den Vereinen verbleiben sollten und im Zusammenhang mit den Karnevalsumzügen irrelevant seien.

Herr Bürgermeister Hinze merkt hierzu an, dass dieser entsprechende Nachweis durchaus sinnig sei. Sofern ein Zuschuss für die Karnevalsumzüge gefordert werde, sollte auch mit ”offenen Karten gespielt” werden; insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich hierbei auch um Steuergelder handele.

Zudem versichert er, dass die Vereine zu keiner Zeit Sorge haben müssen, dass die geforderten Nachweise inkl. aller Zahlen öffentlich gemacht werden, diese verbleiben zu jeder Zeit ausschließlich bei der Verwaltung.

 

Mitglied Sigmund unterstützt den Wortbeitrag von Herrn Bürgermeister Hinze.

Auch wünsche sich die BGE-Fraktionen Informationen darüber, welche Dienstleistungen in welchem Umfang seitens der Verwaltung bei den Karnevalsumzügen in der Stadt Emmerich am Rhein unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

 

Mitglied Kukulies führt an, dass er die Darstellung der Verwaltung durchaus nachvollziehen könne und auch größtenteils befürworte, andererseits sehe er die Karnevalsumzüge in der Stadt Emmerich am Rhein auch als gewisse Kulturpflege an, die jährlich eine Vielzahl von Menschen in das Stadtgebiet locke. Er empfinde es daher als nicht richtig, dass die Vereine ihre Rücklagen für die Karnevalsumzüge aufbrauchen und erst dann einen entsprechenden Zuschuss erhalten. Diesbezüglich sollte eine ensprechende Sperrklausel eingerichtet werden.

Herr Bürgermeister Hinze erläutert nochmals kurz, dass die Verwaltung den Vereinen die Rücklagen nicht ”abnehmen” wolle. Es soll lediglich geschaut werden, wie mit den Rücklagen allgemein umgegangen werde.

 

Mitglied Krebber stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.

Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt werden nicht vorgetragen. Der Vorsitzende lässt daher über den Antrag von Mitglied Krebber abstimmen.