Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Der Rat fasst für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 700 ”Arbeit und Soziales” für das Haushaltsjahr 2024 im Ergebnishaushalt auf 2.440.040 € und im Finanzhaushalt auf 2.436.160 € und für das Haushaltsjahr 2025 auf 2.694.431 € und im Finanzhaushalt auf 2.691.660 € fest.

 


Herr Schaffeld erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation die wesentlichen Inhalte des Budgets 700. Zunächst weist er auf die darin enthaltenen Produkte hin. Im Weiteren geht er auf das Produkt Hilfe zum Lebensunterhalt- Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung (SGB XII) ein. Die dort sichtbaren Ergebniszahlen entsprächen den Empfängerzahlen, die mit einer leicht steigenden Tendenz allerdings im Großen und Ganzen stabil geblieben seien.

 

Mitglied Brockmann möchte wissen, ob die leicht steigende Tendenz an dem Übergang vom SGB II ins SGB XII bei Erreichen der Altersgrenze liegen könne.

 

Herr Schaffeld teilt mit, dass dies ein Aspekt dabei sei.

 

Mit der weiteren Folie erläutert Herr Schaffeld die Ergebniszahlen zum Produkt Bürgergeld (SGB II) und aktive Leistungen zur Arbeitsmarktintegration. Er ergänzt dazu, dass bei der ursprünglichen Planung der Erstattung der Verwaltungskosten durch den Kreis Kleve an die Stadt Emmerich am Rhein sinkende Bedarfsgemeinschaftszahlen zugrunde gelegt worden seien. Die damit verbundene geringere Verwaltungskostenerstattung sei zunächst mit in den Haushalt aufgenommen worden. Jedoch seien die ukrainischen Flüchtlinge schnell in den Rechtskreis des Bürgergeldes aufgenommen worden, sodass die Fallzahlen angestiegen seien und eine entsprechend höhere Kostenerstattung erfolge. Damit käme es auch zu einer Verbesserung über die Veränderungsliste. Die Verschlechterung im Jahr 2025 betrüge damit im Vergleich zum Jahr 2023 nur noch 50.000 €.

 

Mitglied Arntzen möchte wissen, wie die Sanktionen, die nun im Bürgergeldbereich bei der Ablehnung einer Erwerbstätigkeit, möglich seien aussähen und welchen Zeitraum diese Sanktionen umfasse.

 

Herr Schaffeld erläutert, dass es sogenannte Melde- und Pflichtversäumnisse gäbe. Auch seien hier die Zeiträume unterschiedlich und verschiedene Kürzungen möglich. So könne zum Beispiel die Kürzung bei einem ersten Versäumnis einen Monat betragen, im weiteren zwei Monate, dann drei Monate. Dies wäre dann auch mit einer entsprechenden Steigerung der Kürzung zu versehen. Allerdings sei das Verfahren recht kompliziert. Hier sollen seitens der Bundesregierung Nachbesserungen erfolgen. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts sei jedoch fraglich, in welchem Umfang diese Sanktionen auch so umgesetzt werden können. Dies sei nun abzuwarten.

 

Zum nächsten Produkt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz führt er aus, dass anhand der Ergebnisse eine steigende Tendenz ersichtlich sei, was zu einer Verschlechterung des Ergebnisses führe, was jedoch sehr eindeutig und nachvollziehbar mit der steigenden Fallzahlenentwicklung im Zusammenhang stünde. Aktuell würde man von einer weiteren Steigerung ausgehen, der Umfang sei jedoch nicht vorhersehbar.

 

Herr Schaffeld zeigt in der nächsten Folie die Entwicklung im Ergebnis für das Produkt Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz auf und teilt mit, dass es dort eine Verschlechterung gäbe, die im Rahmen der Veränderungsliste eingebracht würde. Die Verschlechterung beträfe den Haushalt 2024 und 2025 in Höhe von jeweils 50.000 €. Den Grund dafür stellt er mit der nachfolgenden Folie dar.

 

Mitglied Arntzen möchte zum Thema Asylbewerberleistungen wissen, ob es zum Beschluss von Bund und Ländern über die Bezahlkarte für Asylbewerber schon nähere Informationen gäbe.

 

Herr Schaffeld teilt mit, dass man sich auf ein grundsätzliches System geeinigt habe, allerdings seien noch keine Details festgelegt worden.

 

Mitglied Mölder möchte wissen, ob sich die Aufnahmeverpflichtung tatsächlich wie in der Präsentation dargestellt, um ein Vielfaches entwickelt habe und in den nächsten Jahren mit Steigerungen dieser Zahlen zu rechnen sei.

 

Bürgermeister Hinze, Beigeordneter Dahms und Herr Schaffeld stimmen dem zu.

 

Mitglied Mölder merkt an, dass dies gewaltige Zahlen seien, die auf die Kommunen einprasseln würden.

 

Beigeordneter Dahms erläutert, dass als erstes der Bund Flüchtlinge aufnehmen würde. Dann würden diese Menschen auf die Länder nach dem sogenannten Königssteiner Schlüssel verteilt werden. Von dort würden die Flüchtlinge den Kommunen zugewiesen. Wöchentlich würde die kommunale Verteilerquote neu berechnet und entsprechend des Zustroms angepasst.

 

Mitglied Mölders merkt an, dass aufgrund es schnellen Übergangs der ukrainischen Flüchtlinge in den Rechtskreis des SGB II diese sich ja nicht mehr in den Zahlen wiederfinden würden.

 

Herr Schaffeld teilt mit, dass diese Flüchtlinge sich weiterhin in der Anrechnungsquote im Hinblick auf die Unterbringung wiederfinden würden, auch wenn sie keine Asylbewerberleistungen mehr bezögen.

 

Mit der nächsten Darstellung geht Herr Schaffeld auf das Ergebnis im Produkt Wohnheime für Asylbewerber ein. Er weist daraufhin, dass in der Sachdarstellung keine Aufwendungen für Mieten oder ähnliches zu finden seien. Diese Aufwendungen seien im Budget des Fachbereichs 3, Immobilen abgebildet. Privat untergebrachte Personen seien in der Darstellung der Zahlen über die untergebrachten Personen nicht berücksichtigt.

 

Mitglied Terhorst möchte wissen, wie sich die deutlichen Sprünge der Zahlen in den verschiedenen Jahren erklären lassen.

 

Herr Schaffeld erläutert, dass sich hier die Kosten für den Winterdienst niederschlagen würden.

 

Mitglied Arntzen möchte wissen, wie hoch der Bedarf an Unterkünften wäre, wenn die privat untergebrachten ukrainischen Flüchtlinge ebenfalls in Unterkünften der Stadt Emmerich am Rhein untergebracht werden müssten.

 

Beigeordneter Dahms teilt mit, dass es vor ca. zwei Monaten knappe 200 ukrainische Flüchtlinge gewesen seien, die privat untergebracht waren. Würde diese Art der Unterbringungsmöglichkeit bei allen auf einmal wegfallen, würden die Zahlen in der Darstellung genau um diese 200 nach oben schnellen.

 

Im Rahmen der Darstellung des Produktes Sonstige soziale Leistungen erläutert Herr Schaffeld, dass es sich hierbei um den Bereich der Wohngeldleistungen handele. Diese Zahlungen würden jedoch aus dem Landeshaushalt gezahlt werden, damit würden diese Leistungen sich nicht im städtischen Haushalt wiederfinden.

Im gleichen Haushaltsansatz fände sich ein Betrag in Höhe von 43.000 € wieder für freiwillige Leistungen. Hierbei handele es sich um verschiedene Förderungen, die die Stadt Emmerich am Rhein an unterschiedliche soziale Einrichtungen zahle. Im Wesentlichen handele es sich um Personalaufwendungen.

In der darauffolgenden Folie ist das Gesamtergebnis für das Budget 700 dargestellt, das eine Verschlechterung vom Jahr 2024 zu 2023 von rund 12.000 € und von 2025 zu 2023 von rund 266.000 € aufweist.

 

Mit der letzten Folie weist er auf die Unwägbarkeiten der Zukunft, wie die Einführung der Kindergrundsicherung und die Entwicklung der Flüchtlingszahlen hin.

 

Mitglied Klösters stellt den Antrag nach Beschlussvorschlag der Verwaltung zu beschließen, da es aufgrund der vielen Unabwägbarkeiten keine Möglichkeiten zu Veränderungen gäbe.

 

Mitglied Arntzen stellt den Antrag ohne Empfehlung an den HFA weiter zu verweisen, da gerne noch die die Veränderungsliste abgewartet werden würde, um das Gesamtpaket im Blick zu haben.

 

Mitglied Papendorf merkt an, dass es sich ja sowieso um Pflichtaufgaben handele, die erfüllt werden müssten, sodass sie dem Budget zustimmen würden und über die Veränderungsliste separat abstimmen würden.

 

Die Vorsitzende lässt zunächst über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.