Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 6, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 018 ”Integration und Demografie” für 2024 im Ergebnishaushalt auf 211.256 € und im Finanzhaushalt auf 210.800 € sowie für 2025 im Ergebnishaushalt auf 214.294 € und im Finanzhaushalt auf 213.900 € fest.

 


Frau Artz stellt das Budget der Stabstelle 018 mit einem Zuschussbedarf für das Jahr 2024 von rund 200.000 € vor. Auch hier gäbe es Kosten die nicht beeinflussbar seien, wie die Personalkosten, die an das Personal angelehnten Kosten sowie 1500 €, die von der Stabstelle verwaltet würden, aber dem Integrationsrat zur Verfügung stünden. 

Im Weiteren erläutert sie das „Komm an“ Programm zur Förderung der ehrenamtlich tätigen Personen in der Integrationsarbeit, das von der Stabstelle lediglich verwaltet würde. Die wesentlichen Tätigkeiten hierbei wären z.B. Übersetzungen, Erstellung von Informationsmaterialien, Begleitung o.ä..

Da die Tätigkeiten, die hierüber abgewickelt werden könnten, ziemlich eng gefasst seien, gäbe es darüber hinaus ein Budget von 5000 € für Aufgaben, die über diese Mittel nicht abgebildet werden könnten.

Der weitaus größte Teil des Budgets ließe sich unter dem Begriff „private Zwecke“ zusammenfassen. Dieser Bereich würde aus drei Bausteinen bestehen, zum einen die Flüchtlings- und Sozialberatung, die bei der Caritas verankert wäre. Ein weiterer Baustein sei die Integrationsberatung, die durch das Berufsbildungszentrum (BBZ) durchgeführt werden würde und das „Internationale Zentrum für Integration und Freizeitgestaltung“ der AWO in Emmerich am Rhein. 

Hierzu stellt sie im Rahmen der Powerpoint-Präsentation die Zuwanderungszahlen und die damit verbundenen Beratungsbedarfe dar.

Auch wenn es unterschiedliche Beratungsbedarfe gäbe, könne man davon ausgehen, dass diese Bedarfe steigen würden und die mit aus Haushaltsmitteln finanzierten Angebote eine wichtige Säule darstellen würden.

Ergänzend hierzu gäbe es weitere Angebote, die durch Bundes- bzw. Landesmittel finanziert werden würden, wie die Migrationsberatung für Erwachsene oder die „Beratungsstelle für faire Arbeit“, die jedoch spezifische Angebote machten, anders als die Beratungsstellen, die hier vor Ort seien und auch täglich zur Verfügung stünden. Im Weiteren sei eine weitere wichtige Säule die Arbeit der Ehrenamtlichen, aber auch die Mitarbeiter des Jobcenters, die in einer Sprechstunde im EBKES zur Verfügung stünden.

Im Weiteren erläutert sie im Rahmen der Präsentation die verschiedenen Aktivitäten der Beratungsstellen.

 

Mitglied Brockmann möchte wissen, wie die Zahlen im Jahr 2023 gewesen seien.

 

Frau Artz teilt mit, dass sie von einer steigenden Tendenz ausgehe. Die Frist zur Abgabe des Verwendungsnachweises der Mittel sei Ende März 2024. Sie gehe davon aus, dass dann auch die Zahlen vollständig seien. Doch bereits jetzt sei insbesondere durch die Rückmeldung der Caritas der steigende Bedarf zu sehen, da diese bereits die Termine für in zwei Monaten vergäbe.

 

Mitglied Arntzen bittet um Erläuterung der genaueren Abgrenzung der Tätigkeiten zwischen Flüchtlings- und Integrationsberatung der Caritas.

 

Frau Artz teilt mit, dass dies sich im Prinzip an der Aufenthaltsdauer in der Bundesrepublik Deutschland anlehne. In dem Moment, in dem man in Deutschland ankomme, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalte und in einer städtischen Unterkunft wohne und dann z.B. den ersten Bescheid bekomme, mit dem man nichts anfangen könne, dann wäre die Flüchtlingsberatung der Caritas die richtige Anlaufstelle. Oder aber bei Themen rund um das Asylverfahren, (z.B.: meine Familie ist noch wo anders, an wen kann ich mich wenden usw.)

Die Integrationsberatung setze im Prinzip dann an, wenn das Asylverfahren abgeschlossen, die Bleibeperspektive klar, der Übergang in den Bürgergeldbezug zu klären, aber auch insbesondere eine eigene Wohnung anzumieten sei. Hierzu benötige man Unterstützung um auch ggfs. eine Wohnungsbewerbung zu schreiben oder die Stelle zu finden, wo gibt es Wohnungsangebote gibt.

 

Abschließend weist Frau Artz auf die Schwerpunktsetzung hin. Hierbei gehe es darum Menschen aus EU-Staaten wie Rumänien und Polen besser zu erreichen und auch Angebote für diese Menschen zu schaffen. 

Seit dem Jahr 2024 gäbe es hierzu die Beratungsstelle „Faire Arbeit“, hier sei eine rumänisch sprechende Beratung eine Anlaufstelle. Das zweite sei das Förderprogramm „Zuwanderung aus Südosteuropa“ hierzu würden landesseitig finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um diese Zielgruppe zu erreichen. Da es sich hier um ein Pilotprojekt in Emmerich am Rhein handele, würden darüber hinaus noch Gelder durch den Kreis Kleve zur Verfügung gestellt. 

 

Beigeordneter Dahms ergänzt, dass das Budget der Stabstelle 018 nicht in der Veränderungsliste erscheinen wird.

 

Mitglied Klösters beantragt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

 

Mitglied Arntzen beantragt erneut den Verweis ohne Empfehlung an den HFA.

 

Mitglied Papendorf schließt sich dem Vorschlag der CDU mit dem Verweis ohne Empfehlung an den HFA an.

 

Die Vorsitzende lässt zunächst über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.