Herr Bürgermeister Hinze führt an, dass gegen die gem. § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegten Niederschrift ein Einwand erhoben worden sei.

In der vergangenen Woche habe er diesbezüglich eine E-Mail des Ratsmitgliedes Herrn Kukulies erhalten und verliest diese E-Mail entsprechend:

”Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich bitte um eine Ergänzung der Niederschrift der Ratssitzung vom 12.12.2023 - TOP 5 Barzahlungvon Gebühren für Dienstleistungen der Stadt Emmerich am Rhein; hier: Eingabe Nr. 33/2023 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein - Vorlage: 02 - 17 1217/2023.

Im Beratungsverlauf habe ich Sie zweimal gefragt, ob es noch möglich ist mit Bargeld zu zahlen. Beide Male erwiderten Sie mir, dass dieses unter gegebenen Umständen noch möglich ist. Da ich im Anschluss mein Abstimmungsverhalten danach ausgerichtet habe und die Eingabe abgelehnt habe, bitte ich darum, Ihre Wortbeiträge auch sinngemäß in der Niederschrift dokumentieren zu lassen.

Ebenfalls bitte ich, um die Dokumentation meiner Wortbeiträge.”.

 

Ferner merkt Herr Bürgermeister Hinze an, dass die zuständigen Schriftführer/innen eine gedrängte Wiedergabe des Sitzungsverlaufes abbilden müssten; dies sei hier so passiert.

Er lässt dennoch über den Änderungswunsch von Mitglied Kukulies, die entsprechenden Wortbeiträge zu ergänzen, abstimmen.

Die Mehrheit der Ratsmitglieder stimmt der Bitte nicht zu.

Mithin ist der Einwand nicht mit aufzunehmen. Die Niederschrift wird in der vorliegenden Fassung vom Vorsitzenden sowie der Schriftführerin unterzeichnet.