Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt das vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) für die Jahre 2024 bis 2029 - Anlage 1.

 


Betriebsleiter Vervoorst nimmt Bezug auf die der Einladung zu TOP 3 beigefügten Unterlagen und fasst diese in Kurzform inhaltlich zusammen.

 

Das Abwasserbeseitigungskonzept sei alle 6 Jahre zu aktualisieren. Nach Beschlussfassung durch die Ausschussmitglieder und durch den Rat werde das Abwasserbeseitigungskonzept den zuständigen Aufsichtsbehörden - der Oberen Wasserbehörde / Bezirksregierung Düsseldorf und der Unteren Wasserbehörde / Kreis Kleve - vorgelegt mit dem Ziel, ein Einvernehmen über die Festsetzung herzustellen.

 

Mitglied Weicht entnimmt den Unterlagen, dass die Stadt Emmerich am Rhein ausschließlich die reinen Straßenentwässerungskanäle unterhalte; die anderen Kanäle würden durch die Technische Werke Emmerich am Rhein GmbH unterhalten und betrieben. Er bittet um Erläuterung dieser Trennung.

 

Betriebsleiter Vervoorst erklärt, dass die Straßenentwässerungsanlagen durch die Stadt bzw. die KBE unterhalten werden.

 

Ergänzend fügt der Erste Beigeordnete Herr Dr. Wachs hinzu, dass die Straßenentwässerung ein untrennbarer Teil der Straße sei. Dies bedeute, dass bei der durchzuführenden Straßenplanung durch die Stadt auch die Straßenentwässerung zu berücksichtigen sei. Aus diesem Grunde obliegt die Straßenentwässerung der Stadt. Die technische Abwicklung des Reinigens etc. liege im Verantwortungsbereich der KBE bzw. im operativen Geschäft bei der TWE.