Beschluss: abgesetzt

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, das Budget 403 - 415 ”Schule allgemein und Sport” und ”Schulen” aufgrund von Beratungsbedarf von der Tagesordnung abzusetzen und ohne Empfehlung an den Rat zu verweisen.

 


Mitglied Krebber merkt an, dass der ab dem Schuljahr 2026/2027 bestehende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung - wenn zunächst auch nur für Eingangsklassen - das zur Verfügung stehen von entsprechenden Räumlichkeiten voraussetzt. Diese Räumlichkeiten sind aktuell nicht vorhanden und müssen unmittelbar in den Haushalt eingeplant werden.

Mitglied Krebber erinnert weiterhin an einen Antrag der CDU-Fraktion vom 3. November 2023, in welchem die Fraktion beantragt habe, ein Konzept erstellen zu lassen, in dem die einzelnen Maßnahmen unter Angabe der voraussichtlichen Kosten und der Beschreibung des Bauvorhabens priorisiert aufgelistet werden sollten. Gegenstand dieses Konzeptes sollten die Maßnahmen an den Grundschulen, der Gesamtschule und dem Gymnasium sein.

Mitglied Krebber teilt im Namen der CDU-Fraktion mit, dass diese dem von der Verwaltung vorgelegten Konzept nicht zustimmen könne und beantragt stattdessen die Reihenfolge der Schulbaumaßnahmen unter Anpassung der entsprechenden Budgetpositionen folgendermaßen abzuändern:

1. Liebfrauenschule

2. St.-Georg-Schule Hüthum

3. Michaelschule

4. Gesamtschule “Grollscher Weg“

5. Rheinschule

6. Willibrord-Gymnasium

7. St.-Georg-Schule Elten

8. Leegmeerschule.

 

Mitglied Kulka weist ergänzend darauf hin, dass bis vor kurzem noch eine fünfzügige Realschule in den Räumlichkeiten am Gesamtschulstandort “Grollscher Weg“ unterrichtet worden sei. Teilweise seien die Räumlichkeiten zwar in miserablen Zuständen, dennoch seien hier - im Gegensatz zu der Liebfrauenschule und der St.-Georg-Schule - immerhin Räumlichkeiten vorhanden. Priorisiert sollten im ersten Schritt dort Räumlichkeiten erbaut werden, wo keine bzw. nicht genüg zur Verfügung stünden.

 

Mitglied Braun führt an, dass es Fördermittel für den Ausbau der Ganztagsbetreuung gebe, welche seit Beginn des Jahres eingereicht werden könnten. Sie erkundigt sich bei der Verwaltung, ob diese schon einen entsprechenden Förderantrag gestellt habe.

 

Mitglied Sigmund teilt mit, dass der Antrag der CDU-Fraktion zur Umpriorisierung vorab nicht bekannt gewesen sei und im Vorfeld fraktionsintern nicht darüber beraten werden konnte. Er meldet für diesen Tagesordnungspunkt Beratungsbedarf an und beantragt, den Beschluss ohne Empfehlung an den Rat zu verweisen.

 

Bezugnehmend auf die Wortbeiträge der Mitglieder Krebber und Kulka erläutert Herr Beigeordneter Dahms, dass die Stadt Emmerich am Rhein als Schulträger dafür verantwortlich sei, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Räumlichkeiten bereitzustellen und zu unterhalten (§ 79 SchulG).

Auf dieser Grundlage ergebe sich im naturwissenschaftlichen Trakt ein baulicher Bedarf, da dort eine Lehrküche mit drei naturwissenschaftliche Räumen (Biologie, Chemie und Physik) mit jeweiligem Vorbereitungsraum verbaut seien, welche ca. einen Stand aus den 60er Jahren hätten.

Der fehlende Raumbedarf an der St.-Georg-Grundschule beziehe sich nicht auf Klassenräume, sondern auf Räumlichkeiten für die Ganztagsbetreuung.

Herr Beigeordneter Dahms befürwortet daher, die Sanierungen am Gesamtschulstandort ”Grollscher Weg” auf Platz 2 der Priorisierungsliste zu belassen.

 

Auf die von Mitglied Braun gestellte Frage bzgl. eines Sachstandes zu einem entsprechenden Fördermittelantrag sichert Herr Beigeordneter Dahms eine Beantwortung zum Protokoll zu.

 

[Antwort der Verwaltung:

Das Förderprogramm ist hier bekannt und es wurde bereits die Nutzung besprochen. DIe Eckdaten sind wie folgt:

Aufgrund der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau) hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW am 17.10.23 die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie Ganztagsausbau) erlassen.

 

  • gefördert werden: Investitionen in den Infrastrukturausbau ganztätiger Bildungs- und Betreuungsangebote für SuS der Jahrgangsstufen 1 bis 4 (Neubau, Umbau, Erweiterung, Erwerb von Gebäuden und Grundstücken, Sanierung, Ausstattung, auch energetische Sanierung, Planung und Umsetzung von Raum- und Ausstattungskonzepten zur multifunktionalen und verzahnten Raumnutzung

 

  • Voraussetzung ist die Schaffung von weiteren räumlichen Kapazitäten oder Erhalt derer
  • Höhe der Zuwendung: max 85 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
  • Förderzeitraum: Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2027 vollständig abgeschlossen werden
  • Höhe der Förderung: beträgt maximal 1.134.991,73 Euro.]

 

Ergänzend zu der soeben angesprochenen Information zu den fehlenden Räumlichkeiten an der St.-Georg-Grundschule in Hüthum teilt Mitglied Krebber mit, dass in einem Gespräch mit dem verantwortlichen Schulleiter deutlich gemacht worden sei, dass es an der Schule nicht nur an OGATA-Plätzen, sondern auch an Klassenräumen mangeln würde. Mitglied Krebber stellt daher nochmals klar, dass sich der Raumbedarf an der St.-Georg-Schule nicht ausschließtlich auf OGATA-Räumlichkeiten beziehe.

 

Weitere Wortmeldung zu diesem Tagesordnungspunkt werden nicht vorgetragen.

Der Vorsitzende lässt zunächst über den Antrag von Mitglied Sigmund, diesen Tagesordnungspunkt aufgrund von Beratungsbedarf von der Tagesordnung abzusetzen und ohne Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses an den Rat zu verweisen, abstimmen.

Da diesem Antrag einstimmig gefolgt werden kann, entfällt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag gemäß Vorlage.