Sitzung: 27.02.2024 Rechnungsprüfungsausschuss
Gegen die gem. § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegten Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Sie wird vom Vorsitzenden sowie dem Schriftführer unterzeichnet.