Sitzung: 12.03.2024 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 17 1283/2024
Beschlussvorschlag
Zu 1)
I. Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
II. Ergebnisse der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Zu II.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregung zu den Belangen des Luftverkehrs mit den Ausführungen der Verwaltung
entsprochen wurde.
Zu II.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregung zum Denkmalschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen
wurde.
Zu II.3) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregung zum Gewässerschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen
wurde.
Zu II. 4) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregung zum Hochwasserschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen
wurde.
Zu II. 5) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregung zum Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II. 6) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregung zum Naturschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II. 7) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregung zur Bodendenkmalpflege mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen
wurde.
Zu II. 8) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregung zum Straßenbau mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II. 9) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregung zur Entwässerung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen
wurde.
Zu II. 10) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregung zu Versorgungsleitungen (Thyssengas GmbH) mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II. 11) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregung zu Versorgungsleitungen (Westnetz GmbH) mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu 2)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den
Satzungsänderungsentwurf gemäß § § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs.
2 a des BauGB-MaßnahmenG als Satzung.
Herr Bartel erläutert die Vorlage.
Mitglied Sigmund führt an, dass es fast ganze 8 Jahre gedauert hat, um diesen Satzungsbeschluss herbeizuführen. Für den Antragsteller ist dies ein sehr langer Zeitraum. Man hegt die Hoffnung, dass die vom Land NRW angekündigte Erneuerung im Bauordnungswesen bei zukünftigen Sachverhalten ein beschleunigtes Verfahren möglich sein wird.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs weist darauf hin, dass im Jahr 2021 die Bauvoranfrage eingereicht wurde.
Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Sigmund, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.