Mitglied Sigmund erkundigt sich nach einem kurzen Sachstand hinsichtlich der vom Bund angekündigten Bezahlkarten für Flüchtlinge. Auch interessiert ihn, wie hoch das Arbeitsaufkommen künftig in diesem Zusammenhang innerhalb des Fachbereiches 7 sein werde.

Der Beigeordnete Herr Dahms teilt mit, dass vom Land NRW hierzu bisher keine Informationen an die Kommunen weitergetragen worden seien. Was bisher allerdings bekannt sei ist, dass sich 14 Bundesländer (mit Ausnahme der Bundesländer Bayern und Mecklenburg-Vorpommern) zusammengeschlossen hätten um die Bezahlkarten einzuführen; Federführung obliege dem Bundesland Hamburg, welches sich auch um eine entsprechende Ausschreibung kümmern solle.

Die Bezahlkarten sollen dann Asylbewerbern ausgehändigt werden. Hier sei geplant, dass ein Teil des Guthabens bar abgehoben werden könne. Der andere Teil könne dann (unbar) nur für die Bezahlung in Geschäften eingelöst werden. Auslandsüberweisungen sollen - gemäß den Informationen des Beigeordneten Herrn Dahms - nicht durchgeführt werden können.

Herr Beigeordneter Dahms prognostiziert außerdem, dass er für die Stadt Emmerich am Rhein in diesem Jahr noch nicht mit der Einführung der Bezahlkarten rechne.

 

Mitglied Kukulies erkundigt sich nach der Möglichkeit der Eigeninitiative der Kommunen/Kreise.

Herr Beigeordneter Dahms führt aus, dass es in vielen Hinsichten (z.B. Kostengründe, Unterstützung durch KRZN bei landeseinheitlicher Lösung) zielführender sei, auf die Informationen der Landesregierung zu warten.