Sitzung: 19.03.2024 Haupt- und Finanzausschuss
Gegen die gem. § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegten Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Sie wird vom Vorsitzenden sowie der Schriftführerin unterzeichnet.