Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Zu 1):

 

I. Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

II. Ergebnisse der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

 

Zu II.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu den Belangen des Luftverkehrs mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Denkmalschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.3) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Gewässerschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II. 4) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Hochwasserschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II. 5) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II. 6) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Naturschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II. 7) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Bodendenkmalpflege mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II. 8) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Straßenbau mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II. 9) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Entwässerung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II. 10) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu Versorgungsleitungen (Thyssengas GmbH) mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II. 11) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu Versorgungsleitungen (Westnetz GmbH) mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

 

Zu 2):

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Satzungsänderungsentwurf gemäß § § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 a des BauGB-MaßnahmenG als Satzung.

 


Über den mehrheitlichen Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.