Sitzung: 19.03.2024 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 17 1283/2024
Beschluss
Zu 1):
I. Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
II. Ergebnisse der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Zu II.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregung zu den Belangen des Luftverkehrs mit den Ausführungen der Verwaltung
entsprochen wurde.
Zu II.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregung zum Denkmalschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen
wurde.
Zu II.3) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregung zum Gewässerschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen
wurde.
Zu II. 4) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregung zum Hochwasserschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen
wurde.
Zu II. 5) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregung zum Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II. 6) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregung zum Naturschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II. 7) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregung zur Bodendenkmalpflege mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen
wurde.
Zu II. 8) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregung zum Straßenbau mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II. 9) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregung zur Entwässerung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen
wurde.
Zu II. 10) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregung zu Versorgungsleitungen (Thyssengas GmbH) mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II. 11) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregung zu Versorgungsleitungen (Westnetz GmbH) mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu 2):
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den
Satzungsänderungsentwurf gemäß § § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs.
2 a des BauGB-MaßnahmenG als Satzung.
Über den mehrheitlichen Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.