Beschlussvorschlag

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein am Rhein beschließt entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung (Anlage 1) gemäß § 80 SGB VIII i.V.m. §§ 32,33 KiBiz die in der Anlage 2 aufgelisteten Plätze / Kindpauschalen (KP) in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf für das Kindergartenjahr 2024/2025. Weiterhin beschließt der Jugendhilfeausschuss die Anzahl der Kindertagespflegepersonen und Kindertageseinrichtungen, für die ein Landeszuschuss für die Fachberatung nach § 47 KiBiz lt. Anlage 1 geleistet wird, sowie die Anzahl der Zuschüsse für die Kindertagespflege gemäß § 24 Abs. 2 KiBiz nach Anlage 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, geringfüge Änderungen, die sich zwischen dem Beschluss der Jugendhilfeplanung und der Stellung des Zuschussantrages ergeben, vornehmen zu können.

 

  1. Die Regelung, Trägern für die Betreuung von Kindern mit Behinderung (KmB) grundsätzlich eine Platzreduzierung zu ermöglichen, wird vom Jugendhilfeausschuss weiterhin befürwortet und bleibt somit für die kommenden Kindergartenjahre bestehen.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss genehmigt, vorbehaltlich möglicher Veränderungen i.R.d. Inbetriebnahme von Überhanggruppen / Vorläufergruppen und der Endabrechnung für das Kindergartenjahr 2024/2025, eine eventuelle Überschreitung des Prozentsatzes gemäß § 33 Abs. 3 KiBiz, über das Budget von 4 Prozentpunkte hinaus. 

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt grundsätzlich Angebote zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten zur Verfügung zu stellen und den Landeszuschuss sowie den erforderlichen Kommunalanteil gemäß § 48 KiBiz in Verbindung mit dem JHA-Beschluss vom 10.12.2020 entsprechend an die Träger zu bewilligen. In diesem Rahmen ermächtigt der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung, einzelnen Einrichtungen in dem Kindergartenjahr 2024/2025, bis zum Erreichen der Fördersumme, eine entsprechende Bewilligung auszusprechen.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorrangige Aufnahme von gemeindeangehörigen Kindern und nur in Ausnahmefällen und auf Antrag Plätze für gemeindefremde Kinder zur Verfügung zu stellen. Kinder, die bereits eine Kita in Emmerich am Rhein besuchen und in einen anderen Jugendamtsbereich verzogen sind können in den Einrichtungen verbleiben.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt grundsätzlich die Anwendung der Regelung des § 55 Abs. 2 KiBiz. Somit werden die Träger der Kindertageseinrichtungen von allen Zweckbindungen für Plätze die seit 2008 im Rahmen der U3-Investitions-programme geschaffen wurden und weiterhin für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung stehen befreit, wobei der Grundsatz bestehen bleibt, dass die geschaffenen Plätze vorrangig mit U3 Kinder belegt werden sollen. Eine anderweitige Belegung der U3-Plätze erfolgt nur in Absprache mit dem Jugendamt Emmerich am Rhein und unter namentlicher Angabe der Kinder, die Plätze im Rahmen der Zweckbindungsvorschriften ”fehlbelegen”. Umwandlungen von U3-Plätzen oder Gruppenumwandlungen, die im Rahmen des U6 Förderprogramms investiv gefördert wurden, dürfen nur in Absprache mit dem Jugendamt Emmerich am Rhein erfolgen.  

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, weiterhin für alle investiven Maßnahmen zum Neubau, Ausbau, Erhalt oder Sanierung/Qualitätsverbesserung von U3- und Ü3-Plätzen i.V.m. der Inanspruchnahme der Bundes- und Landesmittel, den 10 %-igen bzw. 30 %-igen Eigenanteil zu den Investitionsmitteln aus Kommunalen Mitteln zu finanzieren.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt gem. § 46 Abs. 4 KiBiz den Landeszuschuss für sechs Kindertagespflegepersonen, die die Qualifikation nach dem kompetenz-orientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) absolviert haben, zu beantragen.

 


Vorab weist Frau Lindlahr auf die ausgetauschte Anlage 2 zur Vorlage hin. Hier sei im Bereich der Kita St. Johannes noch eine finanztechnische Korrektur vorgenommen worden und im Bereich Landesförderung haben sich die zugrunde zu legenden Zahlen nach Erstellung der Vorlage noch verändert.

Frau Lindlahr erläutert die Pauschalmeldung und die Kindergartenbedarfsplanung anhand der dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Präsentation. Hierbei geht sie auf die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlages, die Planungsgrundlagen, die aktuellen Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze, die Deckungsquoten sowie die besonderen Herausforderungen der Bedarfsplanung ein.

Der Vorsitzende bedankt sich für den Vortrag. Anschließend hat der Ausschuss Gelegenheit Fragen hierzu zu stellen.

 

Beratendes Mitglied van Holt als Vertreterin des Jugendamtselternbeirats weist darauf hin, dass sich die Anzahl der fehlenden Betreuungsplätze in den vergangenen Jahren ständig erhöht habe. Ihr sei zwar bekannt, dass die Verwaltung mit Hochdruck an Lösungen arbeite, möchte aber deutlich machen, dass derzeit für annähernd 150 Familien der fehlende Kindergartenplatz ein großes Problem darstelle, wenn sie evtl. trotz eines Arbeitsplatzes nicht arbeiten können. Auch der Fachkräftemangel bzw. die hohen Krankenstände des Personals in den Einrichtungen sei ein großes Problem für berufstätige Eltern. Nicht zu vergessen sei, dass ein Kindergartenplatz auch für die Entwicklung der Kinder von großer Bedeutung sei.  

 

Bezugnehmend auf die Wartelisten für Betreuungsplätze erkundigt sich Mitglied Papendorf danach, wie viele Eltern aktuell ihren bestehenden Rechtsanspruch auf dem Rechtsweg geltend machen.

Frau Lindlahr stellt dazu fest, dass es aktuell kein Verfahren gebe.

 

Mitglied Papendorf merkt an, dass niederländische Eltern aufgrund der Wartesituation oft ihr Kind in niederländischen Kindertageseinrichtungen anmelden und diese folglich aus der Schulentwicklungsplanung für Emmerich rausfallen.

Sollte die Stadt Emmerich also den Platzbedarf hier nicht vollkommen decken können, müsste seiner Meinung nach auch die Schulplanung angepasst werden.

 

Beigeordneter Dahms stellt klar, dass die Schulentwicklungsplanung im Gegensatz zur Kita-Planung auf Einwohnermeldedaten beruht. Bei der Kita-Planung seien auch Kinder einzuplanen, die erst noch geboren werden. Für die Schulentwicklungsplanung seien die Kinder, die in 6 Jahren eingeschult werden, bereits geboren. Niederländische Kinder würden bei der Schulentwicklungsplanung aufgrund der Einwohnermeldedaten berücksichtigt, die Anzahl der Kindergartenplätze sei also nicht entscheidend.

 

Beratendes Mitglied Held ergänzt, sie halte es für wichtig, dass Kindern, die noch keinen Kindergartenplatz bekommen konnten, spätestens im Vorschulalter ein Platz für den Besuch der Vorschule angeboten werden kann.

 

Beigeordneter Dahms macht deutlich, dass auch seitens der Verwaltungsleitung die Schaffung ausreichender Kindergartenplätze absolute Priorität habe. Die bereits 4 oder 5 Jahre alten Kinder stünden dabei besonders im Fokus der Planungen, damit keine Kinder eingeschult würden, die nicht vorab eine Kindertagesstätte besucht haben.

 

Grund für den höheren Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen sei u.a. der Zustrom an Flüchtlingen, der in dieser Höhe nicht planbar gewesen sei, das vorgegebene umfangreiche und zeitlich langwierige Verfahren (z.B. Fristen nach Ausschreibungsrecht) zur rechtssicheren Schaffung neuer Plätze in Neubauten sowie auch der Fachkräftemangel bei den Trägern der Tageseinrichtungen.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.